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Ausnahmeregelung: Kann ich meine private KK behalten

Verfasst: 09.02.2009, 13:49
von lehnert
Hintergrund:
Ich werde in diesem Jahr 55 und bin seit 1987 selbständig. Seit dieser Zeit bin in der privaten KK (22 Jahre)

Im nächsten Monat werde ich ein befristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst aufnehmen. Der Verdienst liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze.

Frage:
Kann ich meine private KK behalten oder muss ich in eine gesetztliche Krankenversicherung wechseln? Gibt es ggf. eine Ausnahmegenehmigung?

Viele Grüße
lehnert

Verfasst: 09.02.2009, 16:28
von Bodi
Wenn der Beschäftigungsbeginn vor dem 55. Geburtstag liegt, entsteht für die Dauer der Beschäftigung Versicherungspflicht, verbunden mit einem Wechsel in die GKV.
Die in der PKV gebildeten Altersrückstellungen bleiben erhalten, wenn die Rückkehr in die PKV vor Ablauf von 12 Monaten erfolgt. Die PKV muss Sie zu den alten Konditionen und ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen. Dauert die Unterbrechung länger und wollen Sie später in die PKV zurückkehren, sollte eine große Anwartschaft vereinbart werden.

Liegt der Beschäftigungsbeginn nach dem 55. Geburtstag, können und müssen Sie in der PKV bleiben.

Verfasst: 09.02.2009, 17:57
von lehnert
Besten Dank für die Auskunft.

Der Arbeitsvertrag ist vorerst befristet bis 31.12.2009. Es gibt eine Option auf eine Verlängerung um 1 Jahr. Zu diesem Zeitpunkt 01.01.2010 bin ich dann 55.

Wenn ich also zuerst in die private KK zurückkehre und anschließend einen neuen Vertrag unterschreibe, muß ich nicht mehr in die GKV.

Vielleicht ist es aber auch besser in der GKV zu bleiben und private Zusatzversicherungen z.B. für die Krankenhausbehandlung abzuschließen.

Ist die Vereinbarung einer "großen Anwartschaft" kostenpflichtig?

Verfasst: 09.02.2009, 18:47
von Bodi
Die große Anwartschaft ist kostenpflichtig; gewöhnlich sind zwischen 10 und 30% des normalen Beitrags zu zahlen.

Eine Alternative ist die sogenannte Ruhensvereinbarung, falls der Versicherer diese anbietet. Eine Ruhensvereinbarung ist für einen begrenzten Zeitraum (zwischen 6 und 36 Monaten) kostenfrei.