Hilfsmittel Zuzahlung
Verfasst: 18.02.2009, 21:49
Hallo ich habe vor ein paar Wochen ein Hilfsmittel von meinem Arzt verschrieben bekommen und auch in Anspruch genommen.
Nun flattert die Rechnung vom Sanitätshaus ins Haus.
Eigenanteil: 7,50 €
MwSt: 1,43 €
Gesamt: 8,93 €
Der Eigenanteil geht m.E. völllig in Ordnung (10% mind. 5,- max 10,-)
Was mich an der Rechnung stutzig macht ist die MwSt.... Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass auf eine gesetzliche Zuzahlungen MwSt erhoben wird.
Der § 61 SGB V spricht sich nur für den gestz. Eigenanteil aus! Nicht jedoch für die Mwst.
Es handelt sich bei den 1,43 AUSDRÜCKLICH um die MwSt und nicht um einen Differenzbetrag aus irgendeiner Festgeltregelung!!!
Nun meine Frage gibt es in den hintersten Ecken des GMG v. 01.01.2004 vielleicht eine Eckregelung die soetwas besagt?
Danke schonmal für eure Antworten!
Nun flattert die Rechnung vom Sanitätshaus ins Haus.
Eigenanteil: 7,50 €
MwSt: 1,43 €
Gesamt: 8,93 €
Der Eigenanteil geht m.E. völllig in Ordnung (10% mind. 5,- max 10,-)
Was mich an der Rechnung stutzig macht ist die MwSt.... Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass auf eine gesetzliche Zuzahlungen MwSt erhoben wird.
Der § 61 SGB V spricht sich nur für den gestz. Eigenanteil aus! Nicht jedoch für die Mwst.
Es handelt sich bei den 1,43 AUSDRÜCKLICH um die MwSt und nicht um einen Differenzbetrag aus irgendeiner Festgeltregelung!!!
Nun meine Frage gibt es in den hintersten Ecken des GMG v. 01.01.2004 vielleicht eine Eckregelung die soetwas besagt?
Danke schonmal für eure Antworten!