AMG-Gesetzentwurf: Krankengeldhöhe unabhängig von § 47 SGB V
Verfasst: 19.02.2009, 20:28
Der gestern erfolgte Kabinettsbeschluß zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" bringt zum 01.08.2009, wenn er so durchgehen sollte, eine Menge hochinteressanter Neuerungen für Selbständige. Infos hier:
http://www.mediafon.net/meldung_volltex ... da0503b34b
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_11682 ... __nnn=true
Neben der Einführung eines "gesetzlichen" Krankengelds zum Normaltarif von 15,5 % (Prozentsatz unter Vorbehalt, jedenfalls wird es der sein, der dann von abhängig Beschäftigten verlangt wird) als Neuerung wird auch nach dem derzeitigen Stand die zwingende Koppelung des Krankengelds im Wahltarif an den § 47 SGB V fallen. Die gesetzlichen Krankenkassen können dann auch Wahltarife anbieten, die höher oder niedriger als im bisherigen von diesem Paragraphen vorgegebenen Rahmen liegen.
Spannende Sache das, ich frage mich nur, ob das nicht eventuell Probleme für die Krankenkassen bereitet, weil damit der begrenzte bisher gesetzlich vorgegebene Spielraum extrem erweitert wird, sodaß die GKV einen nicht geringen Teil ihres gesetzlichen Charakters verliert und näher an die PKV heranrückt. Soweit ich mich erinnere, könnte das vom EU-Recht her diverse steuerrechtliche Probleme für die Kassen mit sich bringen, weil sie dann als Unternehmen der Privatwirtschaft angesehen werden könnten. Ich habe da etwas mit Mehrwertsteuerausweis und Kartellrecht im Hinterkopf.
Gruß
Koulchen
http://www.mediafon.net/meldung_volltex ... da0503b34b
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_11682 ... __nnn=true
Neben der Einführung eines "gesetzlichen" Krankengelds zum Normaltarif von 15,5 % (Prozentsatz unter Vorbehalt, jedenfalls wird es der sein, der dann von abhängig Beschäftigten verlangt wird) als Neuerung wird auch nach dem derzeitigen Stand die zwingende Koppelung des Krankengelds im Wahltarif an den § 47 SGB V fallen. Die gesetzlichen Krankenkassen können dann auch Wahltarife anbieten, die höher oder niedriger als im bisherigen von diesem Paragraphen vorgegebenen Rahmen liegen.
Spannende Sache das, ich frage mich nur, ob das nicht eventuell Probleme für die Krankenkassen bereitet, weil damit der begrenzte bisher gesetzlich vorgegebene Spielraum extrem erweitert wird, sodaß die GKV einen nicht geringen Teil ihres gesetzlichen Charakters verliert und näher an die PKV heranrückt. Soweit ich mich erinnere, könnte das vom EU-Recht her diverse steuerrechtliche Probleme für die Kassen mit sich bringen, weil sie dann als Unternehmen der Privatwirtschaft angesehen werden könnten. Ich habe da etwas mit Mehrwertsteuerausweis und Kartellrecht im Hinterkopf.
Gruß
Koulchen