Horrende Nachzahlung wg. anfänglich Hohen Gewinn
Verfasst: 21.02.2009, 13:43
Hallo
Bin auf dieses Forum aus lauter Frust gegenüber Krankenkasse gestoßen.
Ende 2006 habe ich mich selbständig gemacht- ohne Stütze AA- am Anfang lief es unheimlich gut, sodaß ich 2006 in 3,5 Monaten einen Gewinn von 8000 € gemacht habe. Zwischenzeitlich hat sich der Gewinn für 2007 und 2008 bei ca 1100€/ Monat eingependelt. In meiner Selbsteinschätzung zum monatlichen Gewinn gegenüber der KK habe ich 1200€ angegeben. Über die Jahre 2007/2008 war ich beruhigt und konnte mir nicht vorstellen, daß irgendwelche Nachzahlungsforderungen auf mich zukämen. Fakt ist - Ich habe Ende 2008 auf Aufforderung der Krankenkasse bekommen den Bescheid 2006 abgegeben. Auf Grund dieses Bescheides haben diese mir die Beiträge 2006 bis 2008 berechnet. Aufgrund der Mindestbemessungsgrenze von ca 1800€ war mir klar das ich eh zuviel abdrücke. Aber nun berechnen diese den Beitrag aus dem Gewinn 2006 von fast 2500 € monatlich auch für die Folgejahre. Gegen den Beitrags-Bescheid Anfang Januar 2009 habe ich Widerspruch eingelegt. Den Steuerbescheid für 2007 habe ich Mitte Februar 2009 erhalten und umgehend hingefaxt. Die Berechnung sei rechtens. Der eingelegte Widerspruch habe die Zahlungen betreffend keine aufschiebende Wirkung und die Kasse drängt mich nun in eine Ratenzahlung. Wie kann es sein , daß die Berechnung der Beiträge aufgrund des ersten Steuerbescheides (nichtmal ein Geschäftsjahr) erfolgt und diese dann für die Folgezeit Gültigkeit hat, was bei mir zu einer Beitragslast für die KV von über 30% des Gewinns führt? Was kann ich machen?
Ps die Beiträge für 2006 habe ich unter Vorbehalt überwiesen.
Bin auf dieses Forum aus lauter Frust gegenüber Krankenkasse gestoßen.
Ende 2006 habe ich mich selbständig gemacht- ohne Stütze AA- am Anfang lief es unheimlich gut, sodaß ich 2006 in 3,5 Monaten einen Gewinn von 8000 € gemacht habe. Zwischenzeitlich hat sich der Gewinn für 2007 und 2008 bei ca 1100€/ Monat eingependelt. In meiner Selbsteinschätzung zum monatlichen Gewinn gegenüber der KK habe ich 1200€ angegeben. Über die Jahre 2007/2008 war ich beruhigt und konnte mir nicht vorstellen, daß irgendwelche Nachzahlungsforderungen auf mich zukämen. Fakt ist - Ich habe Ende 2008 auf Aufforderung der Krankenkasse bekommen den Bescheid 2006 abgegeben. Auf Grund dieses Bescheides haben diese mir die Beiträge 2006 bis 2008 berechnet. Aufgrund der Mindestbemessungsgrenze von ca 1800€ war mir klar das ich eh zuviel abdrücke. Aber nun berechnen diese den Beitrag aus dem Gewinn 2006 von fast 2500 € monatlich auch für die Folgejahre. Gegen den Beitrags-Bescheid Anfang Januar 2009 habe ich Widerspruch eingelegt. Den Steuerbescheid für 2007 habe ich Mitte Februar 2009 erhalten und umgehend hingefaxt. Die Berechnung sei rechtens. Der eingelegte Widerspruch habe die Zahlungen betreffend keine aufschiebende Wirkung und die Kasse drängt mich nun in eine Ratenzahlung. Wie kann es sein , daß die Berechnung der Beiträge aufgrund des ersten Steuerbescheides (nichtmal ein Geschäftsjahr) erfolgt und diese dann für die Folgezeit Gültigkeit hat, was bei mir zu einer Beitragslast für die KV von über 30% des Gewinns führt? Was kann ich machen?
Ps die Beiträge für 2006 habe ich unter Vorbehalt überwiesen.