Frage zum Krankengeld bzw. ALG1.
Verfasst: 11.03.2009, 21:47
hallo ihr lieben,
ihr habt mir echt schon super geholfen.
nun habe ich eine neue wichtige frage.
wäre toll, wenn ihr mir einen tip geben könntet.
also, mein krankengeld wg. krankheit "psychosomatische probleme" läuft
in 4 monaten ab. bin zur zeit also au.
nun könnte ich am 1.5. einen neuen job anfangen.
hätte also noch restanspruch von 2 monaten kg wg. o.g. krankheit.
falls ich nun im neuen job "wieder" scheitern sollte, und z.b. nach 6 monaten
in der probezeit gekündigt werden sollte, dann hätte ich doch weiterhin
nur noch 2 monate krankengeld?
oder hat sich durch die 6 monate in der neuen beschäftigung mein kg-anspruch verlängert?
falls ich wirklich nur noch 2 monate wg. o.g. krankheit hätte, was ist, wenn mich mein arzt dann wg. einer anderen krankheit krankschreibt?
(habe auch erwiesenes rheuma)?
wieder volle 12 monate oder weiterhin 2 monate?
frage zum alg1:
falls mein kg (also im schlechtesten falle 2 monate) aufgebraucht sein sollte, würde ich doch in alg1 fallen?
da ich ja nicht vermittelbar wäre, verlängert sich dadurch zumindest das alg1? habe 12 monate anspruch, und noch nie benötigt!
oder wird das einfach angerechnet.
sprich, im schlechtestenfalle nach 12 monaten au-alg1, dann h4...
danke
mrymen
ihr habt mir echt schon super geholfen.
nun habe ich eine neue wichtige frage.
wäre toll, wenn ihr mir einen tip geben könntet.
also, mein krankengeld wg. krankheit "psychosomatische probleme" läuft
in 4 monaten ab. bin zur zeit also au.
nun könnte ich am 1.5. einen neuen job anfangen.
hätte also noch restanspruch von 2 monaten kg wg. o.g. krankheit.
falls ich nun im neuen job "wieder" scheitern sollte, und z.b. nach 6 monaten
in der probezeit gekündigt werden sollte, dann hätte ich doch weiterhin
nur noch 2 monate krankengeld?
oder hat sich durch die 6 monate in der neuen beschäftigung mein kg-anspruch verlängert?
falls ich wirklich nur noch 2 monate wg. o.g. krankheit hätte, was ist, wenn mich mein arzt dann wg. einer anderen krankheit krankschreibt?
(habe auch erwiesenes rheuma)?
wieder volle 12 monate oder weiterhin 2 monate?
frage zum alg1:
falls mein kg (also im schlechtesten falle 2 monate) aufgebraucht sein sollte, würde ich doch in alg1 fallen?
da ich ja nicht vermittelbar wäre, verlängert sich dadurch zumindest das alg1? habe 12 monate anspruch, und noch nie benötigt!
oder wird das einfach angerechnet.
sprich, im schlechtestenfalle nach 12 monaten au-alg1, dann h4...
danke
mrymen