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1)Fahrtkostenerstattung Termin MDK-2)bei WE Fahrt zur Arbeit
Verfasst: 25.03.2009, 18:25
von mitglied
Folgendes:
zu 1)
Termin beim MDK, wer trägt in welcher Höhe die Fahrtkosten?
zu 2)
Wiedereingliederung läuft:
ursprünglich hat der Arbeitgeber Fahrtkosten erstattet; nun ist zu klären wer die Kosten bei laufender Wiedereingliederung trägt?
DANKE

Verfasst: 25.03.2009, 18:39
von Krankenkassenfee
Hallo,
1.) Erstattung öffentliche Verkehrsmittel
2.) Die Kasse zahlt so was nicht. Wenn der Arbeitgeber es bezahlt, wird es ggf. angerechnet. Ich denke mal, Du bleibst darauf sitzen - wie alle anderen auch.
LG, Fee
Verfasst: 25.03.2009, 18:56
von mitglied
zu 1)
Fahrtweg waren 50km einfach, daher PKW
wer zahlt das? werden wie bei der Steuer 0,30€/KM gezahlt?
zu 2)
die KK möchte doch die WE, warum soll der AN bei AU Fahrtkosten zahlen?
Verfasst: 25.03.2009, 20:26
von Krankenkassenfee
Hallo,
das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, was die an km-Geld erstatten. Wenn da eine gute Verbindung von ÖPNV/DB ist, weiss ich nicht, ob sie nicht doch nur die Fahrkarte erstatten. Frag am besten mal nach.
zu 2.)
Die Krankenversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Die Fahrkosten sind eindeutig Deinem Zuständigkeitsbereich zuzuschreiben. Die Wiedereingliederung sollte doch auch in Deinem Interesse sein, oder hast Du keinen Bock auf Arbeit?
LG, Fee
Verfasst: 25.03.2009, 20:29
von mitglied
zu 2)
doch, klar, nur sind Kosten entstanden, die normalerweise der AG trägt.
Jetzt ist eben eine andere Situation und die Kosten sind trotzdem da.
Verfasst: 25.03.2009, 20:40
von Bonefish75
mitglied hat geschrieben:zu 2)
doch, klar, nur sind Kosten entstanden, die normalerweise der AG trägt.
Jetzt ist eben eine andere Situation und die Kosten sind trotzdem da.
Versuch doch mal die Angelegenheit mit deinem AG zu klären. Er hat ja immerhin den Vorteil, dass sonst keine Kosten während der WEG anfallen. Und ich denke dein AG profitiert ebanfalls von dieser Maßnahme. Ein besseres Argument die Fahrtkosten erstattet zu bekommen gibt es nicht.
Verfasst: 25.03.2009, 20:54
von Krankenkassenfee
Hallo,
das solltet Ihr aber inoffiziell regeln. Nicht, dass es dann als weitergezahltes Arbeitsentgelt gilt und das Krankengeld um den Betrag gekürzt wird ....
LG, Fee