Seite 1 von 1

Problem mit der Krankenkasse

Verfasst: 14.04.2009, 16:59
von Parachuter
Hallo,

ich habe folgendes Problem:Meine ehmalige Krankenkasse,die DAK, hat mich am 17.10.08 aus der Familienversicherung regelrecht rausgeworfen,da ich bis zur Vollendung des 23ten Lebensjahr noch keine
Ausbildung sowie ein soziales jahr gemacht habe.Daraufhin haben die
mir einen neuen Tarif angeboten,was ich prompt abgelehnt hatte.So weit
so gut.Nach der DAK hab' ich mich bei der BIG Direktkrankenkasse "versichern" lassen und einen Minijob auf 400 €
Basis angenommen bzw einen Aushilfslohn bekommen.Ich habe erst jetzt erfahren,da ich nicht wirklich auf die Abrechnungen geguckt habe :roll: ,
dass ich nicht bei der BIG angemeldet bin und mein Arbeitgeber immer an
die BUN Bundesknappschaft HVW überwiesen hat.Als ich nämlich bei der BIG angerufen habe,haben die mir dass so erklärt .
Nun möchte ich mich freiwillig versichern,weil ich selbständig bin und muss nun die Kündigung
meiner ehmaligen Krankenkasse schicken.Die der DAK hab' ich,aber da ich bei der BIG angeblich nicht bin,obwohl ich eine Versichertenkarte habe,weiss ich nicht ,was ich machen soll.Die Leute von der BIG haben
mir gesagt,dass ich immernoch bei der DAK wäre,was ich verneinte.

Ich weiss,alles schwierig.Ich hoffe trotzdem,dass ihr mir helfen könnt.

Verfasst: 14.04.2009, 20:19
von Krankenkassenfee
Hallo,

ein Minijob bedingt keine Mitgliedschaft, es werden Pauschalbeiträge zu Knappschaft abgeführt. Wenn Du also keine 140 € monatl. an die BIG überwiesen hast, dann bist Du seit Oktober nicht versichert.

Das hat zur Folge, dass die Frist zum Abschluss einer freiwilligen versicherung bei einer Kasse Deiner Wahl abgelaufen ist. Und Du nun nachrangig versicherungspflichtig wirst - bei der letzten Kasse, der DAK. An die bist Du 18 Monate gebunden und kannst dann wechseln. Der Beitrag sind dann (hoffentlich) wieder die 140 €, es sei denn, die DAK hatte Dich auf die Versicherungspflicht hingewiesen und auch, dass eine nachträgliche einkommensbezogene Einstufung nicht mehr möglich ist, dann zahlst Du rückwirkend den Höchstsatz (über 500 € mtl.)

Ich empfehle nett bei der DAK vorzusprechen und zuzusehen, dass Du rückwirkend für sie 140 € versichert wirst.

Zum Thema Vollendeung 23. Lebensjahr - da habe ich meine eigene Meinung. Wie lange sollen denn andere für mitversicherte Kinder mitzahlen? Der Gesetzgeber hat das nun mal genau geregelt und geht davon aus, dass Nesthocker auch mal arbeiten, wenn sie nicht mehr zur Schule gehen oder studieren. Alles hat ein Ende.

LG, Fee