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Borreliose, Infusionstherapie, Bahn BKK, GKV

Verfasst: 29.04.2009, 14:06
von copi2k
hallo zusammen...

ich habe ein Anliegen an euch.. und zwar...

Ich bin seit 6 Monaten Krank.. vor 1 Monat wurde Borreliose diagnostiziert... Dies geschah bei einem Arzt der eig nur Privatpatienten nimmt.. haben daher die ganze Serologie usw selber gezahlt. Nun hat er einen Bericht mit der Therapie usw geschrieben zur vorlage bei meinem Hausarzt.
Das Medikament was ich bekommen soll heißt Cefotrix und ist ein reg. Medikament was gegen Borreliose eingesetzt wird. Die Leitlinien, die völlig falsch sind, die aber irgendwann irgend ein Idiot verfasst hat und irgendwie viele dadrauf hören, von 2 Wochen sind total falsch.. ich soll die Behandlung mit dem Medikament nämlich 12 Wochen bekommen.
Das würde das Budget meines Hausarztes natürlich sprengen, daher hat dieser einen Antrag gestellt an meine Krankenkasse, die Bahn BKK. Mit dieser habe ich heute telefoniert, und diese meinte, dass die damit nix zu tuen haben. Der Arzt könne alles verschrieben was notwendig ist usw.. wegen seinem Budget müsse er bei der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen.. gesagt getan, habe selber da angerufen. Diese sagten mir, das die doch mit einer Therapie die notwendig ist nix zu tuen haben, das muss die KK machen. Ich werde also hin und her geschoben da niemand die kosten übernehmen will. Nun habe ich mit meinem Vater gesprochen und wir sind auch bereit rechtliche Schritte einzuleiten, also Anwalt. Ich bin oft im Borrelioseforum unterwegs und lese immer wieder, dass Patienten ohen wenn und aber solch eine Infusionstherapie bekommen, wie kann das sein? Wie kann ich meine KK dazu bringen die Kosten zu decken?? Serologie usw wurden gemacht.. positiv.. also die Krankheit ist def. da. Zudem habe ich starke Beschwerden. Was kann ich tuen damit ich die Therapie bekomme??? Es geht jetzt eig nur um die dauer der Therapie.. da wie gesagt 2 Wochen "erlaubt" sind und alles was dadrüber geht via Antrag usw geregelt werden muss..

mfg

Verfasst: 29.04.2009, 15:46
von Paule
Komisch: Wenn die Leitlinien falsch sind, warum stehts dann im Schweizer Arzneimittel-Kompendium genauso drin? Wie begründet das der Arzt? Zitat:
Lyme Borreliose
Die Dosierung bei Lyme Borreliose beträgt bei Kindern und Erwachsenen 50 mg/kg bis zu maximal 2 g, einmal täglich verabreicht während 14 Tagen.

kompendium.ch/MonographieTxt.aspx?lang=de&MonType=fi
Und der Hausarzt darf nun mal sein (Durchschnitts-)Budget nicht überschreiten.

Verfasst: 29.04.2009, 16:45
von copi2k
hallo,

genau das ist das problem, die Leitlinien wurden mal gemacht, von wem auch immer, ohne jegliche wissenschaftliche Nachweise.. jeder Arzt weiß, dass 2 Wochen Antibiotika i.V. nix bringen bei Borreliose.. und nun muss ich die Krankenkasse davon überzeugen das ich eine 12 wochen Therapie brauche.. :/

Verfasst: 29.04.2009, 18:48
von Paule
copi2k hat geschrieben:und nun muss ich die Krankenkasse davon überzeugen das ich eine 12 wochen Therapie brauche.. :/
Tun Sie das. Das in der obigen Quelle sind übrigens Herstellerangaben (und dass die weniger verkaufen wollen als möglich, wäre mir neu).

Ich bin halt etwas misstrauisch, was Privatversicherte oder Selbstzahler betrifft. Hab z. B. letztes Jahr im Büro erlebt, dass ein Magen-Darm-Virus umging, das fast alle erwischte. Alle waren nach zwei bis drei Tagen ohne Behandlung wieder fit. Nur der Chef, der laut seinem Arzt deswegen angeblich dringend Antibiotika nehmen musste (die er ohnehin schlecht verträgt - aber er ist eben privat versichert) lag drei Wochen darnieder!

Verfasst: 29.04.2009, 19:46
von copi2k
danke.. du bringst mich aber trotzdem nciht sonderlich weiter.. die Frage ist wie kann ich der Krankenkasse beweisen, dass ich die Therapie über diesen Zeitraum nötig habe!?

Verfasst: 29.04.2009, 20:23
von Czauderna
Hallo,
der Krankenkasse beweisen kann ein Versicherter selbst nicht unbedingt etwas. Das können nur Mediziner und das auch nur dann wenn der MDK diesen "Beweisen" ebenfalls positiv gegenübersteht.
Die Frage ist doch hier auch ob es nicht Alternativen gibt, die zu Lasten der Kasse verordnungsfähig sind - erst wenn es diese nicht gibt kann und wird auch eine Krankenkasse einer anteilmässigen oder vielleicht sogar einer vollen Kostenübernahme für sonst nicht gesetzlich anerkannten
Behandlungsmethoden oder Medikamenten vorgenommen werden.
Nur, das muss erstmal wirklich bewiesen sein und die Argumentation dass
irgendjemand wegen völliger Ahnungslosigkeit eine Richtlinie erlassen hätte hilft da nicht weiter.
Fazit : einen Schulmediziner finden der einen medizinisch fundierten Widerspruch verfasst und den dann der Kasse vorlegen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 29.04.2009, 21:13
von Lord Dragon
@copi2k
Was hat denn dir dein Hausarzt vorgeschlagen? Das ist doch nicht der erste Borreliose Fall in Deutschland.

Verfasst: 07.05.2009, 12:21
von copi2k
hallo,

mein hausarzt ist selber ratlos.. er hat mit meinem spezi telefoniert und ihn ausgefragt wieso die infusionen usw.. naja in kurzform kam heraus das das intravenöse antibiotika der 3. generation 1. bakterizid und nicht bakteriostatisch ist und 2. vorallem bei bakterienteilung greift. zudem sind borrelien gramnegative keime .. da hat das antibiotikum ein gutes wirkspektrum. naja und dann meinte mein spezi dass man es notfalls auch mit doxycyclin machen könnte, was die kk auch ohne mucken bezahlt weils halt billiger ist, allerdings kann er mir dann nicht garantieren das ich komplett gesund werde und keinen rückfall erleide.. ich denke ihr könnt mir hier auch nicht weiterhelfen trotzdem danke

mfg