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Krankenkasse will nicht mehr Zahlen

Verfasst: 04.05.2009, 15:02
von Old-Jack
Erstmal ein Hallo hier im forum.

Mein Problem ist.

Ich wurde im November 2007 krank. Im Dezember habe ich vom Arbeitnehmer meine Kündigung bekommen. Habe dann Krankengeld bezogen bis August 2008. Dann war ich für eine Umschlulung wieder gesund geschrieben. Die Umschlung ging von der DRV aus von der ich dann Übergangsgeld bekommen habe. Diese Umschulung war dann am 3.4.2009 zuende. Am Morgen des 3.4.2009 mußte ich zum Arzt wegen einen Bandscheiben vorfall. Der mich krank geschrieben hatte. Nun sagt die Krankenkasse mir steht kein Krankengeld zu weil die Rentenversicherrung mich zum 3.4.2009 abgemeldet hat. Aber ich war ja noch am 3.4.2009 Versichert. Beim Arbeitsamt sagte man mir das sie mich nicht aufnehmen können da ich Krankgeschrieben sei. Was soll ich nun machen ??
Könnt ihr mir Helfen ?
Lieben Gruß Old-Jack

Verfasst: 04.05.2009, 16:42
von Krankenkassenfee
Hallo,

der Anspruch auf Krankengeld entsteht am Tag nach ärztlicher Feststellung - also dem 4.4. - und da bestand nun mal kein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld.

Einzige Chance ggf. durch § 19 nachgehender Leistungsanspruch. Das geht aber nur, wenn Du nicht auch noch zeitgleich arbeitslos gemeldet warst.

Gegenfrage: Warst du beim Arbeitsamt? Wenn ja, wann?
Wovon lebst Du seit dem 3.4.?
Hast Du denn mal zeitnah nach dem 3.4. bei der Kasse nachgefragt, ob Du Krankengeld bekommst. Denn heute ist ja schon der 4.5. ....

LG, Fee

Verfasst: 04.05.2009, 16:48
von Old-Jack
Habe heute erfahren das ich nichts mehr von der Krankenkasse bekomme. War heute beim Arbeitsamt die heute nichts mehr gemacht haben. Soll morgen kommen und mich arbeitslos melden. Nun kein Geld, kein Job, und keine ahnung wie es weiter geht. Bin geade fertig mit der welt.

LG Uli

Verfasst: 04.05.2009, 16:59
von Krankenkassenfee
Hallo,

geh zur Krankenkasse und beantrage Krankengeld nach § 19 SGB V. Das überbrückt ggf. ein paar Tage.

LG, Fee

Verfasst: 04.05.2009, 17:04
von Old-Jack
ok. Danke, werde es gleich morgen früh machen.

LG Old-Jack

Verfasst: 05.05.2009, 07:56
von Grampa
Leistungen nach § 19 SGB V kommen nicht in Frage, wenn du
z.B. Anspruch auf Familienversicherung hast

auch wenn die AU länger als 1 Monat andauert kommt der § 19 nicht zum tragen, da du dann rückwirkend ab 04.04.09 nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichert wirst und diese Vers. keinen Anspruch auf KRG beinhaltet