Familienversierung bei Kurzzeitiger Beschäftigung?
Verfasst: 14.05.2009, 11:36
ich bin Familien versichert.
Ich habe von November bis April mein Pflicht Praktikum absolviert und dafür 4 Monate 300€ und 2 Monate 500€ Euro bekommen
was sozial abgaben frei ist.
soweit so gut
jetzt habe ich einen Werksstudenten Vertrag für Mai (und nicht länger) und bekomme dort 2000€ was also auch nach
SGB IV §8 Geringfügige Beschäftigung [...]
abgaben frei ist.
jetzt stellt sich aber die Familien Versicherung quer und meint das geht nicht.
Begründung: ich würde mehr verdienen als der Versicherte (mein Vater)
ist das so zulässig?
wo kommt die Regelung her?
kann ich da was machen?
Ab Juni bekomme ich einen Diplom Vertrag der auch sozial abgaben frei ist.(Wenn ich nicht für die Firma arbeit, sondern die Firma mir lediglich den Arbeitsplatz stellt etc.)
Kann ich bei dem Diplom Vertrag dann wieder zurück in die Familienversicherung?
Oder hab ich da dann die gleichen Probleme?
Ich habe von November bis April mein Pflicht Praktikum absolviert und dafür 4 Monate 300€ und 2 Monate 500€ Euro bekommen
was sozial abgaben frei ist.
soweit so gut
jetzt habe ich einen Werksstudenten Vertrag für Mai (und nicht länger) und bekomme dort 2000€ was also auch nach
SGB IV §8 Geringfügige Beschäftigung [...]
abgaben frei ist.
jetzt stellt sich aber die Familien Versicherung quer und meint das geht nicht.
Begründung: ich würde mehr verdienen als der Versicherte (mein Vater)
ist das so zulässig?
wo kommt die Regelung her?
kann ich da was machen?
Ab Juni bekomme ich einen Diplom Vertrag der auch sozial abgaben frei ist.(Wenn ich nicht für die Firma arbeit, sondern die Firma mir lediglich den Arbeitsplatz stellt etc.)
Kann ich bei dem Diplom Vertrag dann wieder zurück in die Familienversicherung?
Oder hab ich da dann die gleichen Probleme?