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Familienversierung bei Kurzzeitiger Beschäftigung?

Verfasst: 14.05.2009, 11:36
von scarap
ich bin Familien versichert.

Ich habe von November bis April mein Pflicht Praktikum absolviert und dafür 4 Monate 300€ und 2 Monate 500€ Euro bekommen

was sozial abgaben frei ist.

soweit so gut

jetzt habe ich einen Werksstudenten Vertrag für Mai (und nicht länger) und bekomme dort 2000€ was also auch nach
SGB IV §8 Geringfügige Beschäftigung [...]

abgaben frei ist.

jetzt stellt sich aber die Familien Versicherung quer und meint das geht nicht.

Begründung: ich würde mehr verdienen als der Versicherte (mein Vater)

ist das so zulässig?
wo kommt die Regelung her?
kann ich da was machen?

Ab Juni bekomme ich einen Diplom Vertrag der auch sozial abgaben frei ist.(Wenn ich nicht für die Firma arbeit, sondern die Firma mir lediglich den Arbeitsplatz stellt etc.)

Kann ich bei dem Diplom Vertrag dann wieder zurück in die Familienversicherung?
Oder hab ich da dann die gleichen Probleme?

Verfasst: 14.05.2009, 14:19
von Gast
für die Familienversicherung darf man nicht mehr wie 360 EUR im Monat dazuverdienen. liegst du darüber, hast du keinen Anspruch auf Familienversicherung.

Verfasst: 14.05.2009, 16:25
von scarap
ist das nicht durch den Status der Geringfügigkeit aufgehoben?

Verfasst: 14.05.2009, 17:11
von Gast
du schreibst, du würdest 2000 EUR bekommen.

Geringfügigkeit ist das nicht. die Versicherungsfreiheit resultiert aus deinem Status "STUDENT".

Verfasst: 14.05.2009, 17:26
von scarap
Nach http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__8.html bin ich ein geringfügig Verdienender.
Und bin somit also Sozialabgaben befreit.
siehe auch http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__7.html

Verfasst: 14.05.2009, 17:30
von Gast
das hat aber nichts mit der Familienversicherung zu tun. für die gelten Einkommensgrenzen. und deine 2000 EUR übersteigen bei weitem die 360 EUR und wenn du unbedingt auf deine Geringfügigkeit beharren willst, dann auch die 400 EUR.

Verfasst: 14.05.2009, 17:43
von scarap
die 360€ gelten aber auch nur für "regelmäßig" was ja bei mir auch nicht der Fall ist
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Abs 1 Nr 4
...."das regelmäßig im Monat " ....

dort steht auch was für die Geringfügigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches

ich bin aber geringfügig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2
was dort nicht behandelt wird.

Verfasst: 14.05.2009, 18:00
von Gast
hat dir die Krankenkasse schon schriftlich mitgeteilt, dass die Familienversicherung nicht mehr möglich ist? i.d.R. wird in solch einem Ablehnungsschreiben auch die rechtliche Grundlage dafür genannt.

wenn dir diese Ablehnung zugestellt wurde (oder dem Hauptversicherten), könntest du Widerspruch einlegen, wenn du damit nicht einverstanden bist. allerdings schätze ich deine Chancen auf Erfolg eher gering ein.

bin leider kein Krankenkassen-Mitarbeiter, sondern auch nur Student, weiß also nicht, wie die Krankenkasse da so ticken. vom Gesetz her würde ich eher dazu tendieren, dass die Krankenkasse Recht hat.

Verfasst: 14.05.2009, 18:08
von scarap
Bis jetzt kam nur nen Anruf das sie mich mit obiger Begründung nicht weiter Familien versichern wollen.
Und für diesen Grund habe ich keine Rechtsgrundlage gefunden.
Und ich bin der Meinung das ich nach den genannten Paragraphen auch weiter Familien versichert bleiben müsste.