Krankengeld Verweigerung erbitte Hilfe
Verfasst: 27.05.2009, 13:29
hallo zusammen,
folgende Situation habe ich im Moment!
Ich bin seit 22.09.2008 krankgeschrieben , habe bis zum 21.04.2009 eine Reha absolviert.In dieser Zeit habe ich Krankengeld bezogen, da auch die KK Leistungsträger für die Reha war.
Am 21.04.2009 bin ich aus der Reha als arbeitsfähig entlassen worden, jedoch von meinem Hausarzt weiterhin krankgeschrieben worden!
nun fragte ich nach 3 wochen mal bei der KK nach , wann mein Krankengeld gezahlt wird- daraufhin hiess es nur dass ich mich noch etwas gedulden müsste!
Nun bekam ich am 22.05.2009 einen Brief , dass der MdK mich für arbeitsfähig halte und mich rückwirkend zum 21.04.2009 gesundschreibt!
Nun bin ich heute beim Arbeitsamt gewesen , die mir mitteilten, dass ich zwar Anspruch auf Arbeislosengeld 1 habe , jedoch erst vom heutigen Tage an !Und streng genommen dürfte Sie mir gar keinen Antrag aushändigen, da der Arzt mich ja noch krankgeschrieben hätte.
Nun fehlt mir das Geld vom 22.04.-26.05.2009 und niemand fühlt sich zuständig, dass kann es doch nicht sein!!!
Hat jemand auch ähnliche erfahrungen gemacht, lohnt sich ein Widerspruch ggn der KK, kennt jemand Gerichtsurteile, wie sieht die rechtliche Lage aus???
Fragen über Fragen!:-)
Ich wäre Euch dankbar wenn mir jemand dies bzgl. helfen kann
Danke
Alex
folgende Situation habe ich im Moment!
Ich bin seit 22.09.2008 krankgeschrieben , habe bis zum 21.04.2009 eine Reha absolviert.In dieser Zeit habe ich Krankengeld bezogen, da auch die KK Leistungsträger für die Reha war.
Am 21.04.2009 bin ich aus der Reha als arbeitsfähig entlassen worden, jedoch von meinem Hausarzt weiterhin krankgeschrieben worden!
nun fragte ich nach 3 wochen mal bei der KK nach , wann mein Krankengeld gezahlt wird- daraufhin hiess es nur dass ich mich noch etwas gedulden müsste!
Nun bekam ich am 22.05.2009 einen Brief , dass der MdK mich für arbeitsfähig halte und mich rückwirkend zum 21.04.2009 gesundschreibt!
Nun bin ich heute beim Arbeitsamt gewesen , die mir mitteilten, dass ich zwar Anspruch auf Arbeislosengeld 1 habe , jedoch erst vom heutigen Tage an !Und streng genommen dürfte Sie mir gar keinen Antrag aushändigen, da der Arzt mich ja noch krankgeschrieben hätte.
Nun fehlt mir das Geld vom 22.04.-26.05.2009 und niemand fühlt sich zuständig, dass kann es doch nicht sein!!!
Hat jemand auch ähnliche erfahrungen gemacht, lohnt sich ein Widerspruch ggn der KK, kennt jemand Gerichtsurteile, wie sieht die rechtliche Lage aus???
Fragen über Fragen!:-)
Ich wäre Euch dankbar wenn mir jemand dies bzgl. helfen kann
Danke
Alex