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krankenversichert auch dann, wenn neuer job später beginnt?

Verfasst: 15.06.2009, 20:17
von mrymen
hallo.
ich hätte eine frage.
wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

ist man krankenversichert, wenn man eine "lücke" zwischen
beendigung des alten jobs und beginn des neuen jobs hat?

beispiel:
alter job wird zum ende juli gekündigt.
neuer job beginnt erst anfang september.
alg1 steht nicht zu, da selbst gekündigt.
ist man die 4 wochen, wo man ja kein gehalt bezieht krankenversichert?
oder wie macht man das???

danke
mrymen

Verfasst: 26.06.2009, 16:27
von Rentner
Wenn du selbst gekündigt hast, bekommt du meist 3 Monate Sperre. In dieser Zeit wirst du jedoch über das Arbeitsamt versichert, sofern du dich meldest. In den ersten vier Wochen über den § 19 SGB V (nachgehender Leistungsanspruch).

Der August ist somit kein Problem.

Verfasst: 26.06.2009, 19:10
von ratte1
Rentner hat geschrieben:Wenn du selbst gekündigt hast, bekommt du meist 3 Monate Sperre. In dieser Zeit wirst du jedoch über das Arbeitsamt versichert, sofern du dich meldest. In den ersten vier Wochen über den § 19 SGB V (nachgehender Leistungsanspruch).
Klugscheissermodus an: Nicht nur 4 Wochen, sondern einen ganzen Monat. Allerdings darf in dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit, auch keine geringfügige, ausgeübt werden
Rentner hat geschrieben:Der August ist somit kein Problem.
Gilt aber nur wenn sich die Zeit tatsächlich auf nicht mehr als 1 Monat erstreckt. Wenn die Lücke auch nur einen Tag größer ist, greift die Versicherung der Nichtversicherten (§ 5_1_13 SGB V ). Damit sind dann nicht nur für die 1 Monat überschreitende Zeit, sondern für den gesamten Zeitraum Beiträge zu zahlen. Klugscheissermodus aus.

Freundliche Grüße

ratte1