Hallo an alle,
ich habe eine frage zur berechnung des krankengeldes nach tätigkeit bei einer zeitarbeitsfirma. Bin seit 16.6. bis zur antritt meiner stationären therapie (depression) krankgeschrieben. ab dem 1.7. arbeitslos - habe im juni 4 tage urlaub bezahlt bekommen und den restl. monat "normales" gehalt ohne zuschläge, da ich ja nicht gearbeitet habe. entsprechend bescheiden fiel das junigehalt auch aus.
auf welcher grundlage berechnet die tkk jetzt mein krankengeld? nach dem letzten monatsgehalt ;o( oder nehmen die einen durchschnitt der letzten x monate??? schliesslich fielen meine gehälter jeden monat anders aus...mal war es mehr, mal weniger...
die kk ist informiert, dass ich fristgerecht beim arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet bin, aber aufgrund meiner au nicht zur verfügung stehe. auch das arbeitsamt weiß von meiner krankmeldung....
hoffe, mir kann jemand weiterhelfen....
vielen dank schon mal ;o)
amh63
Berechnung des Krankengeldes nach Job bei Zeitarbeitsfirma
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
grundsätzlich gilt das für die Berechnung des Krankengeldes der letzte abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen wird - dies wäre hier der Mai 2007.
Nur wenn in den letzten drei Monaten, also März, April und Mai unterschiedliche beitragspflichtige Gehälter bezogen wurde wird eine Durchschnittsberechnung gemacht, liegt der aber unter dem Mai-Gehalt wird wieder dies genommen.
Gruß
Czauderna
grundsätzlich gilt das für die Berechnung des Krankengeldes der letzte abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen wird - dies wäre hier der Mai 2007.
Nur wenn in den letzten drei Monaten, also März, April und Mai unterschiedliche beitragspflichtige Gehälter bezogen wurde wird eine Durchschnittsberechnung gemacht, liegt der aber unter dem Mai-Gehalt wird wieder dies genommen.
Gruß
Czauderna