Frage: Mann PKV, Frau pflichtvers.b. KK, ab 01.03.10...
Verfasst: 06.08.2009, 08:42
Mann Pkv knapp unter Beitragsbemessungsgrenze, 2 Kinder ich Pflichtvers. mit Kindern bei ges. KK. Ab vorr. 01 03 10, geh ich in Elternzeit (3. Kind).
1. Frage: können die Kinder bei mir versichert bleiben während der Elternzeit? Wollte 3 Jahre Elternzeit nehmen, oder müssen sie sich freiwillig versichern?
2.Frage: werden noch Kinderfreibeträge von d. BBG seitens der KK abgezogen, nur für den Fall, dass mein Mann über der BBG liegen sollte
3. Frage:Mein 1. Kind ist nicht von Meinem Mann auch noch nicht adoptiert.Wie verhält sich das ganze in dem Fall?
Vielen Dank im Vorraus
Gru? Alexandra
1. Frage: können die Kinder bei mir versichert bleiben während der Elternzeit? Wollte 3 Jahre Elternzeit nehmen, oder müssen sie sich freiwillig versichern?
2.Frage: werden noch Kinderfreibeträge von d. BBG seitens der KK abgezogen, nur für den Fall, dass mein Mann über der BBG liegen sollte
3. Frage:Mein 1. Kind ist nicht von Meinem Mann auch noch nicht adoptiert.Wie verhält sich das ganze in dem Fall?
Vielen Dank im Vorraus
Gru? Alexandra