Seite 1 von 1

Wiedereingliederung

Verfasst: 13.08.2009, 08:48
von winnie37
Hallo , ich habe mal eine Frage , mein Mann befindet sich z.Z. in einer Wiedereingliederung , er arbeitet im Moment 4 Tage die Woche ab September wieder voll, jetzt möchte der Chef das er auf Montage fährt , ist das während der Wiedereingliederung überhaupz rechtens?Hat jemand damit Erfahrungen?Wäre ein Anruf bei der Krankenkasse sinnvoll?Oder doch den zuständigen Arzt aufsuchen ?Ich weiß nicht ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, wenn nicht entschuldige ich mich dafür.LG Winnie

Re: Wiedereingliederung

Verfasst: 13.08.2009, 09:02
von Czauderna
winnie37 hat geschrieben:Hallo , ich habe mal eine Frage , mein Mann befindet sich z.Z. in einer Wiedereingliederung , er arbeitet im Moment 4 Tage die Woche ab September wieder voll, jetzt möchte der Chef das er auf Montage fährt , ist das während der Wiedereingliederung überhaupz rechtens?Hat jemand damit Erfahrungen?Wäre ein Anruf bei der Krankenkasse sinnvoll?Oder doch den zuständigen Arzt aufsuchen ?Ich weiß nicht ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, wenn nicht entschuldige ich mich dafür.LG Winnie
Hallo,

zunächst einmal - was soll eine Wiedereingliederungsmassnahme bewirken ?

Durch eine stufenweise Wiedereingliederung soll der Arbeitnehmer wieder in seine alte Tätigkeit herangeführt werden.
Das heisst, es wird mit einer relativ geringen Belastung (Arbeitszeit) begonnen und diese wird dann gemäß Wiedereingliederungsplan stufenweise erhöht bis eben dann die volle Arbeitsfähigkeit (Belastbarkeit) wiederhergestellt ist.
In der Regel wird eine solche Massnahme zu Lasten der Krankenkasse bzw. des Rentenversicherungsträgers durchgeführt. Die Arbeitgeber zahlen sehr selten während dieser Maßnahme Arbeitsentgelt.
So gesehen untersteht der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederungsphase nicht unbedingt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer kann beispielsweise in Absprache mit seinem Arzt eine solche Maßnahme jederzeit abbrechen wenn es eben der Gesundheitszustand nicht erlaubt.
Im geschilderten Fall sehe ich kein Recht des Arbeitgebers den Arbeitnehmer zur "Montage" zu schicken.
Man könnte zwar argumentieren dass genau das die Tätigkeit war die der Arbeitnehmer vor seiner Erkrankung auch gemacht hat, aber hier muss dieses Argument gegenüber den vorgenannten Punkten doch klar in den Hintergrund rücken.
Mein Rat - mit dem Arzt und der Kasse dieses Problem besprechen -
die Kasse kann hier den Arbeitgeber entsprechend "aufklären".
Etwas anders sieht es aus wenn diese Widereingliederung voll vom Arbeitgeber finanziert wird - da hat die Kasse/rentenversicherungsträger keinen Einfluss - hier sollte der Arzt und ggf. der Betriebsrat eingeschaltet werden um einen solchen einsatz zu verhindern.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 13.08.2009, 09:12
von winnie37
Die Wiedereingliederungsmassnahme sollte bewirken dass mein Mann wieder voll einsatzfähig ist/wird , er nicht mehr so ein Stress hat,er war aufgrund psychischer Probleme/Überbelastung krankgeschrieben, der behandelnde Arzt hatte dies angestrebt.Ich danke für die umfassende Antwort ich denke ein Anruf bei der Krankenkasse wäre glaub ich am besten.Mein Mann hat vorher keine Montage gemacht.Er war zwar weiter weg immer auf einer Baustelle aber kam abends immer wieder nach Hause.Der Chef hält sich eh nicht wirklich an die Zeiten ,8 Std waren vereinbahrt und mein Mann macht immer wieder Überstunden.