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Krankengeld nein Sozialgericht nein zu Lohnfortzahlung

Verfasst: 30.09.2009, 10:29
von delta0010
Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich war im letzten Jahr erkrankt und habe Krankengeld bezogen von der KK, dann war ich kurz 13 Tage arbeiten und bin erneut erkrankt. Die KK und der Medizinische Dienst haben jedoch die Krankheit als Neuerkrankung begutachtet und meinen damaligen AG zur Lohnfortzahlung aufgefordert!
Der AG lehnte eine Lohnfortzahlung ab-Begründung es handelt sich um eine Folgeerkrankung.
Das hat jetzt auch ein Sozialgericht nach 6 Monaten Verhandlung entschieden!
Kann ich jetzt rückwirkend für die 6 Wochen Krankengeld erhalten- die Widerspruchsfrist ist ja schon fast 1 Jahr vorbei? Wenn nein, habe ich 6 Wochen weder RV,AL,KK Versicherung? Hat jemand schon mal von einem ähnlichen Fall gehört? Was kann ich jetzt noch unternehmen?

Bitte um Hilfe! Vielen Dank!

Verfasst: 30.09.2009, 11:54
von Czauderna
Hallo,

wenn der Arbeitgeber vom Gericht recht bekommen hat und er keine Lohnfortzahlung leisten muss dann ist die Krankenkasse in der Pflicht
und muss nachträglich Krankengeld leisten - die Verjährung oder Widerspruchsfrist ist sekundär.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 30.09.2009, 11:56
von delta0010
Danke für die Info!