Wer ist der Zuzahlungspflichtige bei einer Familienversicher
Verfasst: 19.11.2006, 16:33
Bekanntlich können in Deutschland Personen, sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen, beitragfrei in der gesetzlich Krankenversicherung mitversichert werden.
Meine Frage bezieht sich dabei auf volljährige, beitragfrei mitversicherte, Personen (z.B. nicht berufstätige Ehegatten oder volljährige Kinder)
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn so eine beitragsfrei mitversicherte Person Ihrer gesetzlichen Zuzahlungsverpflichtung, z.B. für einen Krankenhausaufenthalt, nicht nachkommt. Haftet dann das "richtige" Mitglied und kann von der Krankenkasse in Anspruch genommen werden oder muss sich die Krankenkasse an die beitragfrei mitversicherte Person halten?
Schon einmal vielen Dank im Voraus!
Meine Frage bezieht sich dabei auf volljährige, beitragfrei mitversicherte, Personen (z.B. nicht berufstätige Ehegatten oder volljährige Kinder)
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn so eine beitragsfrei mitversicherte Person Ihrer gesetzlichen Zuzahlungsverpflichtung, z.B. für einen Krankenhausaufenthalt, nicht nachkommt. Haftet dann das "richtige" Mitglied und kann von der Krankenkasse in Anspruch genommen werden oder muss sich die Krankenkasse an die beitragfrei mitversicherte Person halten?
Schon einmal vielen Dank im Voraus!