Aussteuerung - Blockfristen
Verfasst: 06.10.2009, 11:03
Hallo zusammen
Nach insgesamt 78 wochen krankengeldbezug, ( verschiedene erkrankungen ursächlich gleich )bin ich von der krankenkasse ausgesteuert worden.
Meine blockfrist begann am 14.12.06.
Jetztz habe ich gelesen das man aufgrund der gleichen erkrankungen ja erst nach 3 jahren, bei mir also ab 15.12.09 wieder anspruch auf krankengeld hat, vorausgesetzt man war sechs monate innerhalb der blockfrist nicht wegen der ausgesteuerten erkrankungen arbeitsunfähig.
Meine frage:
Wie verhält es sich denn wenn ich beispielsweise nach der aussteuerung nochmals arbeitsunfähig war, beispielsweise 4 wochen, wegen der ausgesteuerten erkrankungen.
Beginnt dann die neue blockfrist trotzdem am 15.12.09 oder wie wird das bei der krankenkasse gehandhabt ??
Danke im voraus für antworten.
Gruß Ritch 602
Nach insgesamt 78 wochen krankengeldbezug, ( verschiedene erkrankungen ursächlich gleich )bin ich von der krankenkasse ausgesteuert worden.
Meine blockfrist begann am 14.12.06.
Jetztz habe ich gelesen das man aufgrund der gleichen erkrankungen ja erst nach 3 jahren, bei mir also ab 15.12.09 wieder anspruch auf krankengeld hat, vorausgesetzt man war sechs monate innerhalb der blockfrist nicht wegen der ausgesteuerten erkrankungen arbeitsunfähig.
Meine frage:
Wie verhält es sich denn wenn ich beispielsweise nach der aussteuerung nochmals arbeitsunfähig war, beispielsweise 4 wochen, wegen der ausgesteuerten erkrankungen.
Beginnt dann die neue blockfrist trotzdem am 15.12.09 oder wie wird das bei der krankenkasse gehandhabt ??
Danke im voraus für antworten.
Gruß Ritch 602