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Krankenkasse nach selbstständigkeit?

Verfasst: 22.11.2006, 20:22
von sunrise
hallo
ich war bis vor kurzem selbstständig! habe mein gewerbe nun abgemeldet ,beruflich bin ich jetzt in meinen alten beruf zurückgekehrt.

um am auf den laufenden zu bleiben besuch ich jetzt privat bezahlte schulungen ,

ich muß jetzt raus aus der privaten und rein in die gesetzliche.da ich noch keinen festen arbeitgeber habe nur zur zeit auf Praktikum bin muß ich mich freiwillig irgendwo versichern.

Wo und wie kommt man am besten in eine gestzlicheKK rein?

bitte um tips

danke
gruß sunrise

Verfasst: 22.11.2006, 21:06
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn es kein in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum vor, im oder nach dem Studium handelt, dann bist Du im Sinne der Sozialversicherung kein Praktikant.

Ich sehe keine Möglichkeit für die in die GKV in diesem Status zurückzukehren.

LG, S.

und jetzt?

Verfasst: 22.11.2006, 21:25
von sunrise
hallo
da ich ja nicht mehr selbstständig bin fall ich ja auch aus der PVK raus? ich kann die mir auch nicht mehr leisten

um genauer zu sagen mach ein praktikum um in meinem beruf wieder fuß zu fassen da ich schon 15 jahre raus bin,bin schon ein bisschen älter! und ich bekomm auch keine gelder vom Arbeitsamt wegen der langen selbstständigkeit!

ich kann doch nicht unversichert bleiben?

was kann ich machen?
das ist wichtig?

soll ich alle Arztbesuche selber bezahlen?

Verfasst: 22.11.2006, 21:34
von jammi
aus der privaten " muss" man ja nicht raus, sondern man kündigt sie freiwillig.

aber ich bin der meinung, wer sich für eine private entschieden hat muss mit den vorteilen (relativ niedrige beiträge bei relativ hohen einkommen), aber eventuell auch mit nachteilen (gleichbleibener beitrag wenn einkommen weniger wird oder wegfällt) leben.

ein weg zurück ist über eine freiwillige gesetzliche versicherung jedenfalls versperrt.

und

Verfasst: 22.11.2006, 21:55
von sunrise
so was ist wenn das praktikum in ein festes arbeitsverhältniss umgewandelt wird?

und mein arbeitgeber zahlt die private nicht?

was mach ich dann?

und irgendwann kann ich die pkv nicht mehr zahlen!

und...

Verfasst: 14.12.2006, 19:30
von miss-sixtie
Wenn du unter 55 Jahre bist und das Arbeitsverhältnis in eine pflichtversicherte Beschäftigung umgewandelt wird kannst du dich wieder gesetzlich versichern.

DU musst der PKV nur eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen dann wird deine Versicherung dort beendet. (die Bescheinigung muss aber zeitnah vorgelegt werden, manche private Versicherungen machen es nicht rückwirkend!)