Einstufung nebenberuflich/hauptberuflich entscheidend?
Verfasst: 15.12.2009, 12:10
Hallo,
ich bräuchte von den Experten einen Rat bzw. eine Auskunft.
Vor kurzem habe ich die GKV gewechselt, und habe nun
festgestellt, dass die neue GKV mich anders einstuft als die
alte. Da ich annehme, dass die Einstufung gesetzlich geregelt
ist, wüsste ich nun gerne, wie die Einstufung wirklich
erfolgen muss, und ob die neue GKV das vielleicht nicht
richtig macht.
Ich bin selbständig tätig und freiwillig bei der GKV
versichert, der letzte EK-Steuerbescheid wies einen Gewinn von
16 T EUR aus. Mein Mann ist privat versichert und hat 39 T EUR.
Bei mir kommen noch ca. 8 T aus Kapitalvermögen hinzu.
Ich arbeite ca. 10-12 Stunden pro Woche und habe keine
Angestellten oder feste Bürozeiten. In erster Linie bin ich
Hausfrau und Mutter und arbeite halt morgens und abends je ca.
1 Stunde von zu Hause aus.
Die alte KV hat mich nebenberuflich eingestuft. Sie hat meinen
Beitrag so berechnet, dass das Einkommen meines Mannes
hinzuzählte, dann wurden die Freibeträge abgezogen und das
Ganze halbiert. Weil es die Höchstgrenze überschritten hat von
44.100 EUR, wurde nur davon der Beitrag berechnet, ich kam auf
298 EUR Beitrag.
Soweit ich das richtig verstanden habe, wurde das so
berechnet, weil ich als NEBENBERUFLICH eingestuft wurde, und
für die Einstufung ob neben- oder hauptberuflich die
Kapitaleinnahmen nicht mitberechnet werden, sondern nur für
die letztendliche Beitragsberechnung.
Die neue KV rechnet aber mein komplettes Einkommen, zu dem
auch die Kapitaleinkünfte zählen, für die EINSTUFUNG zusammen.
Incl. den Kapitaleinkünften liege ich damit über der halben Bemessungsgrenze.
Somit werde ich, weil ich ja zusammen mit den
Kapitaleinkünften 24 T im Jahr habe, nicht nebenberuflich
eingestuft (nach dem halben Familieneinkommen mit der
Obergrenze 44.000 EUR und dann geteilt durch 2), sondern
hauptberuflich, wo dann mein eigenes Gesamteinkommen ohne
Obergrenze herangezogen wird.
Meine Fragen:
- Stimmt es, dass die Frage der Einstufung, ob haupt- oder
nebenberuflich tätig, darüber entscheidet, ob das halbe
gemeinsame Familieneinkommen (mit Obergrenze 44 T:2)
herangezogen wird, oder das gesamte eigene Einkommen mit viel
höherer Obergrenze?
- Wenn ja, ist es dann richtig, für die Einstufung "haupt-
oder nebenberuflich"; die Einkünfte aus Kapitalvermögen mit
heranzuziehen?
Denn ohne die Kapitaleinkünfte liege ich ja unter der halben Bemessungsgrenze.
(Dass sie für die letztliche Beitragsberechnung
mit herangezogen werden müssen, ist mir klar; mir geht es um
die Einstufung der beruflichen Tätigkeit, wenn es wirklich so
ist, dass diese Einstufung darüber entscheidet, ob eigenes EK
oder halbes Familieneinkommen herangezogen wird bei sehr
unterschiedlichen Obergrenzen).
- Wer hat den Beitrag denn nun richtig berechnet, die alte
oder die neue KV (ausgehend von gleichen Zahlen)?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und wäre
sehr froh um Unterstützung, da ich bei der Berechnung Nr. 1
(Familieneinkommen) auf einen Beitrag von 298 EUR/Monat komme
und bei Berechnung Nr. 2 (eigenes Einkommen) auf 340 EUR im
Monat, und das ist schon ein grosser Unterschied. Und leider
berechnet mir die neue KV 340 EUR.
Danke!!
Tonda
ich bräuchte von den Experten einen Rat bzw. eine Auskunft.
Vor kurzem habe ich die GKV gewechselt, und habe nun
festgestellt, dass die neue GKV mich anders einstuft als die
alte. Da ich annehme, dass die Einstufung gesetzlich geregelt
ist, wüsste ich nun gerne, wie die Einstufung wirklich
erfolgen muss, und ob die neue GKV das vielleicht nicht
richtig macht.
Ich bin selbständig tätig und freiwillig bei der GKV
versichert, der letzte EK-Steuerbescheid wies einen Gewinn von
16 T EUR aus. Mein Mann ist privat versichert und hat 39 T EUR.
Bei mir kommen noch ca. 8 T aus Kapitalvermögen hinzu.
Ich arbeite ca. 10-12 Stunden pro Woche und habe keine
Angestellten oder feste Bürozeiten. In erster Linie bin ich
Hausfrau und Mutter und arbeite halt morgens und abends je ca.
1 Stunde von zu Hause aus.
Die alte KV hat mich nebenberuflich eingestuft. Sie hat meinen
Beitrag so berechnet, dass das Einkommen meines Mannes
hinzuzählte, dann wurden die Freibeträge abgezogen und das
Ganze halbiert. Weil es die Höchstgrenze überschritten hat von
44.100 EUR, wurde nur davon der Beitrag berechnet, ich kam auf
298 EUR Beitrag.
Soweit ich das richtig verstanden habe, wurde das so
berechnet, weil ich als NEBENBERUFLICH eingestuft wurde, und
für die Einstufung ob neben- oder hauptberuflich die
Kapitaleinnahmen nicht mitberechnet werden, sondern nur für
die letztendliche Beitragsberechnung.
Die neue KV rechnet aber mein komplettes Einkommen, zu dem
auch die Kapitaleinkünfte zählen, für die EINSTUFUNG zusammen.
Incl. den Kapitaleinkünften liege ich damit über der halben Bemessungsgrenze.
Somit werde ich, weil ich ja zusammen mit den
Kapitaleinkünften 24 T im Jahr habe, nicht nebenberuflich
eingestuft (nach dem halben Familieneinkommen mit der
Obergrenze 44.000 EUR und dann geteilt durch 2), sondern
hauptberuflich, wo dann mein eigenes Gesamteinkommen ohne
Obergrenze herangezogen wird.
Meine Fragen:
- Stimmt es, dass die Frage der Einstufung, ob haupt- oder
nebenberuflich tätig, darüber entscheidet, ob das halbe
gemeinsame Familieneinkommen (mit Obergrenze 44 T:2)
herangezogen wird, oder das gesamte eigene Einkommen mit viel
höherer Obergrenze?
- Wenn ja, ist es dann richtig, für die Einstufung "haupt-
oder nebenberuflich"; die Einkünfte aus Kapitalvermögen mit
heranzuziehen?
Denn ohne die Kapitaleinkünfte liege ich ja unter der halben Bemessungsgrenze.
(Dass sie für die letztliche Beitragsberechnung
mit herangezogen werden müssen, ist mir klar; mir geht es um
die Einstufung der beruflichen Tätigkeit, wenn es wirklich so
ist, dass diese Einstufung darüber entscheidet, ob eigenes EK
oder halbes Familieneinkommen herangezogen wird bei sehr
unterschiedlichen Obergrenzen).
- Wer hat den Beitrag denn nun richtig berechnet, die alte
oder die neue KV (ausgehend von gleichen Zahlen)?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und wäre
sehr froh um Unterstützung, da ich bei der Berechnung Nr. 1
(Familieneinkommen) auf einen Beitrag von 298 EUR/Monat komme
und bei Berechnung Nr. 2 (eigenes Einkommen) auf 340 EUR im
Monat, und das ist schon ein grosser Unterschied. Und leider
berechnet mir die neue KV 340 EUR.
Danke!!
Tonda