10 Wochenfrist bei Krankengeld
Verfasst: 21.12.2009, 12:49
Hallo liebe Fachleute,
zufällig bin ich auf dieses Forum gestoßen und ich bin begeistert , dass es so viele fachkundige Beiträge gibt.
Vielleicht kann mir auch jemand Auskunft geben.
Ich erhalte, nachdem ich in einer Rehaklinik war, Krankengeld und hatte schon in der Kur Antrag auf Teilhabe ausgefüllt, da ich meinen Beruf nicht weiter ausüben darf.
Jetzt erhielt ich , obwohl der Kk bekannt ist, dass der Antrag läuft und auch bewilligt wurde, das hier schon öfter erwähnte Einschreiben mit der 10 Wochenfrist . Laut Telefonat wolle man mich nur informieren , dass ich den Antrag nicht ohne Zustimmung der Kk zurückziehen kann. Schon klar, leuchtet mir völlig ein, läge mir auch fern. Wozu aber dann die Frist ??
Danke für euere Hilfe
mbie
zufällig bin ich auf dieses Forum gestoßen und ich bin begeistert , dass es so viele fachkundige Beiträge gibt.
Vielleicht kann mir auch jemand Auskunft geben.
Ich erhalte, nachdem ich in einer Rehaklinik war, Krankengeld und hatte schon in der Kur Antrag auf Teilhabe ausgefüllt, da ich meinen Beruf nicht weiter ausüben darf.
Jetzt erhielt ich , obwohl der Kk bekannt ist, dass der Antrag läuft und auch bewilligt wurde, das hier schon öfter erwähnte Einschreiben mit der 10 Wochenfrist . Laut Telefonat wolle man mich nur informieren , dass ich den Antrag nicht ohne Zustimmung der Kk zurückziehen kann. Schon klar, leuchtet mir völlig ein, läge mir auch fern. Wozu aber dann die Frist ??
Danke für euere Hilfe
mbie