Hallo!
Grundsätzlich gilt einfach SGB V, das die KK im Falle einer ärztlich bescheinigten AU zur Zahlung von Krankengeld verpflichtet PUNKT
Zusammenfassend – und ich hatte viel Zeit für Recherchen – hat sich mir das Bild ergeben, daß die Krankenkassen in vielen Fällen OHNE DIE GERINGSTE GESETZLICHE GRUNDLAGE auf die Angst und Obrigkeitshörigkeit der Versicherten spekulieren, damit der KG-Bezieher dem einfachen Schreiben eines KK-Mitarbeiters (nunmal jederzeit ersetzbar, der im Zweifelsfall eben seine Kompetenzen überschritten hat und deshalb abgemahnt wird) gehorchend quasi „aus freiem Willen“ die AU zu beenden und sich wieder zur Arbeit zu schleppen. Daß es unter den KG-Beziehern – wie überall, siehe Politik, Wirtschaft etc. einige, vielleicht sogar viele schwarze Schafe gibt möchte ich nicht bestreiten, daß dieser Kampf aber auf dem Rücken von schwerkranken Menschen ausgetragen wird, macht mich extrem wütend. Inzwischen lasse ich aber – auch aus Selbstschutz - dieser Wut gegenüber denjenigen Systemsklaven, die auf Kassen- und Ärzteseite mitspielen, freien Lauf: Wenn denen sowohl meine Psyche als auch meine Physis egal ist, nehme ich auf deren Psyche schon mal gar keine Rücksicht mehr, deswegen habe ich jetzt auch schon den dritten Sachbearbeiter und den vierten Hausarzt in sieben Monaten!:)
Nun zu deinem konkreten Fall:
Vermutlich hast du ein Schreiben der KK (wenn möglich den Text mal posten, damit ein Vergleich der Vorgehensweisen der Kassen möglich wird! Gilt auch für geneigte Mitleser, bitte macht euch die Mühe, es hilft allen!!!), daß nach Rücksprache mit dem MDK eine AU nur noch bis zum xx.xx. besteht und du dann wieder arbeitsfähig bist.
Konkret hieß es Anfang Dezember bei mir (AU seit 26.03., u.a. halbseitig erblindet und Schmerzen, die mit Tramadol/Tilidin nicht in den Griff zu kriegen sind): „Nach Stellungnahme des ärztlichen Beraters kann diesen (Unterlagen) nicht entnommen werden, daß Ihre AU über den 15.12.2009 andauert.“ Prima Amtsdeutsch, es heißt aber im Klartext nur:
DAß DIE AU NICHT LÄNGER ALS BIS ZUM 15.12.2009 DAUERT!
Was auch korrekt ist, da meine damals aktuelle AU nur bis 11.12.2009 lief.
An meinem Zustand, auch an der medizinischen Anerkennung und damit der Zahlungsverpflichtung der AOK ändert das gar nichts!!!
Fazit: Die Aussage hat KEINE Relevanz (u.A. deshalb weigert sich die Kasse wahrscheinlich auch bis jetzt, mir den Namen des medizinischen Beraters zu nennen …)
Ich habe das Schreiben in meiner Antwort gar nicht als Bescheid gewertet – stand da nirgends, auch keine Fristen, gesetzliche Grundlagen usw., sondern nur auf meine neue AU hingewiesen und bezweifelt, daß die Ferndiagnose eine unbekannten Arztes die Diagnose und AU-Bescheinigung meines Hausarztes aufheben kann.
Dein Vorgehen sollte sein:
1. Widerspruch gegen den Bescheid unter Hinweis auf
a) die weiterhin bescheinigte AU
b) die Forderung nach einer persönlichen Begutachtung durch den MDK, die nach ständiger Rechtsprechung notwendig ist zur Beurteilung einer AU/AF.
Weiterhin würde ich auf Zusendung des Gutachtens und Nennung des MDK-Arztes bestehen, hat bei mir zumindest zu einer Weiterzahlung geführt. Und nachdem sie es erneut telefonisch versucht haben und ich wieder um Zusendung des Gutachtens bzw. Nennung des Gutachters sowie um Nennung der gesetzlichen Grundlagen gebeten (genaugenommen geschrien - bin da etwas ausgerastet:) habe, auch wieder bezahlt, die haben also Dreck am Stecken und wissen es genau! Ich habe deshalb in einem zweiten nachfolgenden Schreiben, nachdem sie in ihrer Antwort meinen Widerspruch bestätigt haben (von mir mit keinem Wort erwähnt!), aber auf meine Fragen in keinster Weise eingegangen sind, dem Mitarbeiter und dem (unbekannten) Arzt persönlich sowie der Kasse als Institution unter Fristsetzung Klage angedroht. Sie gingen zwar wieder nicht auf die Fragen ein, haben aber erstmal wieder bezahlt, so daß ich Weihnachten auch etwas zu essen hatte, sehr christlich!
DAHER WICHTIG: Nach leidvoller Erfahrung - „Ihr Zahlschein ist bei uns nicht eingetroffen!“ gibt es beim Zahlschein bei mir ab jetzt nur noch Einwurf-Einschreiben (Kasse ist bei mir nicht vor Ort, falls bei dir vor Ort, die persönliche Abgabe SCHRIFTLICH bestätigen lassen!!!), den Widerspruch würde ich nur noch als Einschreiben mit Rückschein schicken, da sie vielleicht auch bei dir versuchen werden, dich durch solche Formalien (Zahlschein nicht innerhalb 1 Woche erhalten, Widerspruch nicht oder nicht rechtzeitig erhalten usw.) aus dem KG-Bezug zu drängen!!! Ansonsten ALLES dokumentieren, auch Telefonate mit Datum/Uhrzeit/Inhalt/Name des KK-MA!!!
Übrigens gilt: Wenn in einem Bescheid keine Widerspruchsfrist genannt wird, beträgt diese EIN JAHR!
Dann werden Kasse/MDK wahrscheinlich (nochmal?) Unterlagen/Stellungnahme vom Arzt anfordern. Wichtig hier: Alles was der Arzt der KK geschrieben und an Unterlagen zukommen lassen hat solltest du wissen/gelesen haben, am besten Arzt bitten, bei Anfragen dich kurz zu informieren und Kopien die Dokumente anfertigen (lassen). Nicht vom Arzt einschüchtern lassen – Aufwand etc. - auch Ärzte machen Fehler, die dich dann evtl. um einige schmerzvolle und/oder nervende Erfahrungen reicher machen …
Bis dahin auch jedes Wehwehchen beim Arzt dokumentieren lassen (und darauf achten, daß er es wirklich DOKUMENTIERT), auch wenn die wenig Zeit haben, aber nach meiner Erfahrung neigt man schnell dazu, das eine oder andere zu übergehen, was später, vor allem wenn es vor Gericht gehen sollte, problematisch wird, da dann die Frage kommen wird: „Ja, wenn Sie schon seit Wochen XXX haben, warum haben Sie das dem Arzt denn nicht gesagt?“ Vermute ich mal … und nach meinen Erfahrungen im letzten dreiviertel Jahr nehme ich auf niemanden mehr Rücksicht!
In einer Widerspruchsbegründung gegen den MDK (erst notwendig, wenn auch etwas vom MDK vorliegt, die Kasse kann viel erzählen und Papier ist bekanntlich geduldig) sollte der Arzt vor allem konkret auf arbeitsplatzbezogene Einschränkungen eingehen (also Bewegungseinschränkung, Nebenwirkung von Medikamenten wg. Maschinenbedienung oder Kfz-Führung usw.). Es genügt da nicht, nur die Diagnosen zu wiederholen!
Dann wirst du wahrscheinlich eine persönliche Vorladung zum MDK bekommen!

Die werden dann hoffentlich Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen, die auch dir etwas nützen könnten!
S. Auch
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/ ... -09-19.pdf §2, Abs. 5 und
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... b&id=73236