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Elternzeit und nebenberuflich selbständig als Tagesmutter
Verfasst: 28.01.2010, 11:41
von Löwenzahn
Ich bin ledig, habe ein Kind und befinde mich im zweiten Jahr der Elternzeit. Demnächst möchte jetzt ein Kleinkind als Tagesmutter in Pflege nehmen (entsprechende Qualifikation vorhanden). Zurzeit bin ich beitragsfrei in der DAK versichert. Muss ich jetzt Krankenkassenbeitrag zahlen? Wenn ja in welcher Höhe ca., würde eine gesetzliche oder private Krankenversicherung günstiger für mich sein? Mein Lebensgefährte ist übrigens Beamter - da gibt es - soviel ich weiss, ja auch noch etwas zu bedenken. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand raten könnte, was zu tun ist.

Verfasst: 28.01.2010, 16:14
von heinrich
Hallo,
du haust hier einfach mal so ne einfache Frage rein.
Die Antwort müsste aber suuuperumfangreich und komplex sein.
Tipp: Frag doch bei Deiner KK nach.
wenn dann noch Detailfragen bestehen und Du Deiner Krankenkasse nicht vertraust (wovon ich ja nicht ausgehe, da Du da ja schon sicherlich lange versichert bist und die haben - weil es eine große Kasse ist- auch richtig Ahnung, dann mit der Restfrage her damit.
Tipp: was Du fragen solltest
1.
bin ich hauptberuflich selbstständig (m.E. nicht bei bis zu 5 Kindern)
2.
Wie lange besteht meine Mitgliedschaft noch über die Mitgliedschaftserhaltung des § 192 SGB V im Rahmen der Elternzeit fort
3.
wie ist der (zunächst einmal) der gesetzliche Versicherungschutz danach
ALG I, weitere Beschäftigung, evt. kommt ja auch noch ein Baby bis dahin , freiw. Versicherung
4.
Wie erfolgt in einer freiw. Versicherung die Beitragsberechnung. Stichwort wäre hier: wie berechnet sich der Beitrag in Rahmen des HALBEN FAMILENEINKOMMEN
nur so zum Schmunzeln:
Deine Frage ist wie eine Frage, die einmal einem Freund von mir gestellt wurde.
Dieser ist Bauunternehmer. Er erhielt einen Anruf. Ein Mann wollte wissen, wie teuer es denn sei, wenn der Bauunternehmer ihm ein Haus bauen würde. Seine einzige Angabe war: Das Haus soll einen ROTEN (das war sein Wunsch) Klinker haben.
Sonst wurden keine Angaben gemacht.
Mein Freund schüttelte nach dem Anruf nur mit dem Kopf, denn er hatte ja überhaupt keine Angaben, kein Bauplan usw usw.
So ist auch hier Deine Frage. Viel zu pauschal.
Verfasst: 29.01.2010, 14:20
von Löwenzahn
Danke für die Antwort - wenn ich allerdings den Vergleich mit einem Bauunternehmer nicht recht nachvollziehen kann.
Natürlich bin auch ich auf die Idee gekommen, bei meiner Krankenkasse direkt nachzufragen. Ich wollte mich lediglich vorher selbst schlau machen, sonst bekommt man da u. U. die falsche Antwort (ist mir leider gerade dort schon in der Vergangenheit passiert).
Nun war ich also zur Beratung und die Antwort ist ganz einfach: Während der Elternzeit darf man bis zu Euro 351,00 nebenberuflich selbständig als Tagesmutter hinzuverdienen und bleibt weiter beitragsfrei in der Krankenkasse versichert. Ich hoffe mal, dass das so richtig ist!

Verfasst: 29.01.2010, 20:16
von heinrich
die Bauunternehmersache war ein wenig scherzhaft gemeint. Sorry, wenn es nicht so angekommen ist.
Das war, weil Du nach Beiträge gefragt hattest und wenn ein Ehegatte in der PKV ist, ist dies eine recht kompliziert Berechnung. Und eben dafür fehlte in der Frage viel zu wenig Sachverhalt. Eben wie beim Bauunternehmer.
Die Grenze 351 EUR ist mir nicht bekannt. Wäre die Frage, wo Deine Krankenkasse dies draus ableitet. Evt. weiß es ja sonst jemand der hier Antworten schreibt.
Verfasst: 30.01.2010, 09:58
von CiceroOWL
Dazu müßte ich wissen imn welchen Bundesland du lebst, ob du nur ein Kind betreust oder mehr als 5 , wenn du mehr als 5 Kinder betreust ist dies eine selbst. Tätigkeit, weniger als 5 tangieren deine Eigenschaft als Elterngeldbeziehrin nicht. ansonst wäre das ganz nämlich hauptberuflich selbst. Tätigkeit. Und denn müßte man weiter sehen wie deine Einnahmen sind.
Verfasst: 30.01.2010, 13:31
von Löwenzahn
Ich habe vor, während der Elternzeit ein Tageskind zu betreuen. Mit diesen Einnahmen werde ich sicher die 351,00 Euro-Grenze nicht überschreiten. Ja, die Tagespflege gilt als nebenberuflich selbständige Tätigkeit bis zu 5 Kindern - eine Pflegeerlaubnis für mehr als 5 Kinder erhält man meistens sowieso nicht. Wie sich der Betrag von 351,00 Euro zusammen setzt, weiß ich leider nicht. Ich denke, dass man bis zu diesem Betrag normalerweise in der Familienversicherung mit versichert ist, erst wenn man darüber kommt, muss man auch als Tagesmutter eine eigene Kranken-Versicherung haben. Ich meine, dass jetzt in 2010 dieser Betrag sogar von € 351,00 auf € 365,00 erhöht wurde. Dass diese Grenze ebenfalls in der Elternzeit gilt, war mir bis gestern neu.
Ach ja, das Bundesland ist Schleswig-Holstein.
@ Heinrich: Ich habe schon verstanden, dass Dein Vergleich mit dem Hausbau nicht ernst gemeint war

Verfasst: 30.01.2010, 19:41
von CiceroOWL
Und die 30 Std Grenze wird auch nicht überschritten, somit ist Ellterngeldeigenschaft weiter vorrangig.