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Studienabschluss / Abmeldung der Hochschule

Verfasst: 13.02.2010, 09:59
von kkh_geschaedigter
Angenommen:

Ihr seid Mitarbeiter von Krankenkasse X.
X erhält von Uni Z eine Abmeldebescheinigung für Student A.
A ist also nicht mehr in Uni Z immatrikuliert, da er sein Studium abgeschlossen hat.

Im System der Kasse X steht aber, dass Student A seit 3 Jahren kein Mitglied (bzw. familienversichert) mehr in der Kasse X ist.

Was macht Ihr dann?
Was wäre jetzt die Standardvorgehensweise?

Re: Studienabschluss / Abmeldung der Hochschule

Verfasst: 13.02.2010, 14:15
von Czauderna
kkh_geschaedigter hat geschrieben:Angenommen:

Ihr seid Mitarbeiter von Krankenkasse X.
X erhält von Uni Z eine Abmeldebescheinigung für Student A.
A ist also nicht mehr in Uni Z immatrikuliert, da er sein Studium abgeschlossen hat.

Im System der Kasse X steht aber, dass Student A seit 3 Jahren kein Mitglied (bzw. familienversichert) mehr in der Kasse X ist.

Was macht Ihr dann?
Was wäre jetzt die Standardvorgehensweise?
Hallo,
wenn er vor drei Jahren bei uns als Student versichert gewesen wäre und dann die Kasse gewewchselt hatte, dann würde ich zuersteinmal nachschauen ob wir die UNI vom Ende der Mitfgliedschaft in Kenntnis
gesetzt hätten und würde dann die Meldung der UNI mit dem entsprechenden Hinweis (oder Kopie der damaligen Meldung) zurückgeben.
Im anderen Fall hätten wir einen Fehler gemacht, von daher würde ich dies der UNI auch mitteilen. Was die UNI dann unternehmen würde, das weiss ich nicht - wahrscheinlich nix, denn bei einem fehlenden NAchweis einer Krankenversicherung darf eine UNI keine EInschreibung vornehmen bzw. muss eine Exmatrikulation vornehmen - das alles iist hier kalter Kaffee.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 14.02.2010, 13:34
von Hucky
Eine Meldung an die HS bringt nichts mehr. Also Ab damit in die Rundablage.

Wie die aktuelle KK von der EXMA erfährt ist nicht mehr meine Problem.

Theoretisch hätte die neue K die HS ja informieren müssen. Also haben die auch gepennt.

Verfasst: 14.02.2010, 15:26
von kkh_geschaedigter
OK, die Kasse hat es wohl verpennt, den Studenten bei der Uni abzumelden.
Da der Student seinen Abschluss schon in der Tasche hat und exmatrikuliert wurde, würde wohl eine nachträglich Abmeldung der Kasse ins Leere laufen, stimmt so?

Verfasst: 14.02.2010, 16:38
von Hucky
Genauso ist es.

Verfasst: 15.02.2010, 11:20
von windkom
Meine Frage:

Kann denn diese alte Kasse beim Versicherten einen Nachweis anfordern, dass dieser nach Ende der Versicherung bei der alten Kasse nahtlos bei einer Krankenkasse Versicherungsschutz hatte?

Was wären die Konsequenzen, wenn sich der Versicherte weigert, diese Infos rauszugeben?

Verfasst: 15.02.2010, 12:19
von Hucky
Hallo windkom,

es kommt darauf an:

Sofern die Vers. wg Ende der FAMI endet, gibt es das Meldeverfahren im Rahmen der FAMI. Die alte Kasse bestätigt der Neuen das Ende und Vermerk den Beginn bei der Folgekasse.

Bei einem Mitgliedschaftswechsel muss die neue KK bekannt sein. Dann ist es auch hier im Rahmen eines Amtshilfeersuchens möglich an die Daten zu kommen, sofern der ehemalige Vers. nicht mitwirkt.

Warum sollte die KK dies nach 3 Jahren anfordern. Es wird hier auf die Kompetenz der anderen KK vertraut, dass die einen nahtlosen Schutz herstellt.

VG
Hucky

Verfasst: 15.02.2010, 13:10
von windkom
Woher weiß die alte Kasse, welches die neue Kasse ist (bei einem Krankenkassenwechsel / nicht Ende Familienversicherung)?
Gibt es da ein spezielles Meldeverfahren unter den Kassen?
Normalerweise muss das ja nur die Universität rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Kündigung mitbekommen.

Verfasst: 15.02.2010, 16:21
von Hucky
Bei versicherungspflichtigen Studenten und den freiwilligen Mitgliedern sind es die Mitgliedsbescheinigungen der anderen Kassen.

Ansonsten wird bei uns natürlich, wie bei anderen Kassen auch, versucht den Vers. vom Rückzug der Kdg. zu überzeugen. In diesem Zusammenhang erfragen wir, was die Gründe für die Kdg. sind und zu welchen Kassen gewechselt wird. Hier müssen wir einfach nur Glück haben. Entweder er sagt oder halt nicht.

Verfasst: 15.02.2010, 16:24
von windkom
Bei versicherungspflichtigen Studenten und den freiwilligen Mitgliedern sind es die Mitgliedsbescheinigungen der anderen Kassen.
Bei freiwilligen Mitgliedern leuchtet mir das ein.
Aber wie funktioniert das bei versicherungspflichtigen Studenten?
Über welches Verfahren bekommt die alte Kasse von der neuen Kasse mit?

Verfasst: 15.02.2010, 16:57
von Hucky
Grundsätzlich gar nicht, weil ja die HS die zur Meldung verpfl. Stelle ist. Was ich so mitbekomme, weiß das kaum eine HS.

Wir akzeptieren aus Kulanz gegenüber dem Vers. auch eine Mitgliedsbescheinigung an uns. Sofern aber bei der HS eine neue Meldung von einer KK eingegangen ist, ist die Sache auch sicher. Wir erfragen nicht den Namen. Nur ob fristgerecht gemeldet wurde.

Meistens bekommen die Studenten keines von beiden hin. Natürlich zu unseren Gunsten. :lol: Bei der TK weiß, ich, wird den Studenten die Versicherungsbescheinigung und die Mitgliedsbescheinigung nur in Hand gedrückt und die legen sie sauber ab. Logisch HS fragt nach keiner neuen Bescheinigung, weil wir ja erst melden, wenn wissen das die Kdg. wirksam ist. Und die Kdg.-bestätigung wird ja auch nicht durchgelesen. Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, übernehmen wir alles, wenn Studenten zu uns wechseln. Gehört einfach zum Service dazu.

Besonders viel Spaß macht es, wenn die geplante zukünftige Kasse sich meldet und fragt warum wir die Mitgliedschaft nicht beenden. Wir klären diese natürlich gerne über das Recht auf. Ist immer wieder amüsant aber zugleich erschreckend traurig. :cry:

Verfasst: 15.02.2010, 17:51
von windkom
http://www.krankenkassenforum.de/die-zu ... t3346.html

Anscheinend sehen das aber andere Kassen anders als die TK.
Dort muss bei Studenten die Hochschule nicht die Versicherungsbescheinigung vor dem Ende der Kündigungsfrist erhalten.

Das klingt ganz stark nach der Barmer GEK von Frau Birgit Fischer und Herrn Dr. Johannes Vöcking.

Verfasst: 15.02.2010, 18:08
von Hucky
Ich kenne den Fall.

Ich streite mich auch ständig mit anderen KKs, insbesondere KKH-Allianz und TK, über das Wahlrecht bei versicherungspflichtigen Studenten. Dabei steht alles idiotensicher im Rundschreiben 06b.

Aber wir geben Hoffnung nicht auf. Die Bundesknappschaft, BARMER GEK sehen das auch so wie wir. Der Rest kapiert es auch noch.

Dass wir aber Recht haben, sehen wir daran, dass die MAs der TK ... nach Nennung der Rechtsgrundlagen und dem Nachlesen dieser uns jedes mal zustimmen (müsen). :D

MfG
Hucky

Verfasst: 15.02.2010, 19:00
von windkom
Nein, in einem ähnlich gelagerten Fall ignoriert die Barmer GEK dieses Rundschreiben aus 2006.

Gibt es einen konkreten Ansprechpartner bei der Barmer GEK, an dem man sich wenden kann?

Verfasst: 16.02.2010, 18:29
von Hucky
Oh, das wundert mich. Aber die BARMER arbeitet wie die TKK an jedem Standort etwas anders. Anscheinend werden hier die Prozesse nicht bundesweit vereinheitlicht.

Dann müssen die harten Geschütze aufgefahren werden. Entweder die Hierachie raufarbeiten oder gleich an den Vorstand wenden. Natürlicch sollte jetzt der Ton Stück für Stück rauher werden.

Die BARMER ist aber auch echt blöd. Ein "geschenktes" Mitglied, was auch zurück will. Einfacher geht es wirklich nicht. Ohne Worte.

Bezüglich des AP einfach mal an die Hotline wenden und sich den konkreten AP für die KVdS nennen lassen. Sollte dies der Herr oder die Dame sein, die es nicht so wie das Rdschr. 06b sieht, dann gleich den Vorgesetzten nennen lassen.

Für mich stellt sich die Frage, ob der genannte Beitragsschuldner ist. Dann könnte ich mir zumindest erklären warum die BARMER so hartnäckig ist.

Gruß
Hucky