arbeitsfähig a.d. Reha entlassen + vom Facharz AU - kein KG?
Verfasst: 12.03.2010, 18:16
Ich verfasse diesen Beitrag stellvertretend für meine Freundin (von deren PC aus), die mit den Nerven inzwischen so fertig ist, das sie es selbst nicht könnte:
Vor ein paar Wochen wurde sie (psychisch krank) trotz Protest als "arbeitsfähig" aus der Reha entlassen. Da sie damit nicht einverstanden war, hat sie noch am Entlassungstag ihren behandelnden Facharzt aufgesucht, dem sie beschrieben hatte, wie die Reha abgelaufen ist, welche Behandlungen sie hatte, und das man sie erst ca. 1 Woche vor der Abreise auf ein neues Medikament umgestellt hatte. Diese Art von Medikamenten wirkt aber erst nach ein paar Wochen. Dann erst kann man auch wirklich sehen, ob das gewählte Medikament das Richtige ist.
Davon abgesehen hat ihr die Reha gar nichts gebracht. - Eher im Gegenteil, wie sich jetzt heraus stellt.- Das bei ihr keine Besserung eingetreten war, hat dieser Facharzt bei seiner Untersuchung ebenfalls festgestellt und sie sofort wieder krank geschrieben. Die AU wurde von ihr - zusammen mit dem vorläufigen Entlassungsbericht, der natürlich ebenfalls den Vermerk "arbeitsfähig" trug - noch am gleichen Tag zur Krankenkasse geschickt.
14 Tage später war sie wieder beim Facharzt, ließ sich einen ihr von der KK vor ihrer Reha zugegangenen Abrechnungsschein ausfüllen, auf dem sie bis auf Weiteres von ihrem Arzt krank geschrieben wurde. Als nach über 1 Woche noch kein Geld bei ihr eingeganen war, rief sie die Krankenkasse an. Dort sagte man ihr, sie müsse abwarten, bis der endgültige Entlassungsbericht vorläge, der vorläufige reiche nicht aus, denn der sei für die KK maßgebend. Auf ihre Frage hin, was denn mit der AU ihres Facharztes sei, bekam sie zur Antwort, daß ausschließlich der Abschlußbericht der Reha-Klinik maßgeblich sei.
Frage 1: Darf die Krankenkasse die - sicherlich nicht ohne Grund - festgestelle AU eines Facharztes so einfach ignorieren?
Eine paar Tage später rief sie wieder an. Diesmal bekam sie die Auskunft, sie müsse beim Rentenversicherungsträger (der die Reha und das Übergangsgeld bezahlt hatte) Widerspruch gegen den Entlassungsbericht einreichen.
Nach vielen weiteren Telefonaten mit der RV stellte sich am folgenden Tag (der angebl. zuständige Mitarbeiter war am gleichen Tag nicht mehr im Hause) heraus, daß die Auskunft der KK falsch war. Lt. RV muß ein solcher Widerspruch bei der KK erfolgen. Hinzu kam, daß man ihr sagte, daß ein Widerspruch gegen den (immer noch nicht geschriebenen!) ausführlichen Entlassungsbericht innerhalb von 4 Wochen erfolgen müsse.
In ihrer Not rief sie in der zuständigen Reha-Klinik an und fragte nach ihrem Entlassungsbericht. Der sollte (wegen Mitarbeiter-Krankheit) erst in ca. 3 Wochen fertig sein!
Daraufhin verfasste ich für meine Freundin einen ausführlichen Brief, in dem wir Widerspruch gegen den Entlassungsbericht einlegten und die sofortige Auszahlung des Krankengeldes beantragten. Diesem Brief fügten wir eine Bescheinigung des Facharztes bei und versandten ihn per Einschreiben/Rückschein. Er war nach 3 Tagen angebl. immer noch nicht eingegangen.
Nach mehreren Telefonaten mit dem Gesundheitsamt und dem Amt für Grundsicherung, die ihr alle keine Auskunft geben konnten, wandte sie sich wieder an die KK. Dort sagte man ihr diesmal, man würde den Bericht abwarten und diesen dann gemeinsam mit der AU und der Bescheinigung des Facharztes dem Medizinischen Dienst vorlegen, der allerdings nur 1 x pro Woche im Hause sei. Erst danach würde die Krankenkasse eine endgültige Entscheidung treffen. Auf die Frage, wovon sie bis zu dieser Entscheidung leben und ihre Miete bezahlen soll, verwies man sie jetzt (!) erst an die örtliche ARGE, die nun tatsächlich für die "Übergangszeit" der richtige Ansprechpartner ist. Allerdings nimmt die Bearbeitung dieses Antrages auch noch einige Zeit in Anspruch.
Meine Freundin ist immer noch ohne jegliches Einkommen, kann weder Lebensmittel kaufen, noch ihre Miete zahlen und die ersten Mahnungen flattern auch bereits ins Haus.
Frage 2: Ist es zulässig, daß die Krankenkasse sie bis zur endgültigen Klärung so völlig ohne Geld läßt?! Müßte sie nicht wenigstens übergangsweise einen Teilbetrag leisten?
Frage 3: Zahlt die ARGE in diesem Fall rückwirkend bis zum Entlassungstag?
Frage 4: Wie lange darf die KK diesen Vorgang noch verschleppen?
Frage 5: Kann meine Freundin die KK für die entstandenen Mehrkosten (Mahnkosten, Kosten für Porto und Bescheinigungen etc.) haftbar machen?
Frage 6: Wenn sich der Gesundheitszustand meiner Freundin dadurch erheblich verschlimmert (sie steht wieder kurz vor einer Einweisung ins Krankenhaus) und ihre Krankheit deshalb noch wesentlich länger andauert, bekommt sie dann länger als insgesamt 78 Wochen Krankengeld?
Kann jemand von Euch etwas zu diesem Sachverhalt sagen, bzw. ein paar unserer Fragen beantworten?
Vor ein paar Wochen wurde sie (psychisch krank) trotz Protest als "arbeitsfähig" aus der Reha entlassen. Da sie damit nicht einverstanden war, hat sie noch am Entlassungstag ihren behandelnden Facharzt aufgesucht, dem sie beschrieben hatte, wie die Reha abgelaufen ist, welche Behandlungen sie hatte, und das man sie erst ca. 1 Woche vor der Abreise auf ein neues Medikament umgestellt hatte. Diese Art von Medikamenten wirkt aber erst nach ein paar Wochen. Dann erst kann man auch wirklich sehen, ob das gewählte Medikament das Richtige ist.
Davon abgesehen hat ihr die Reha gar nichts gebracht. - Eher im Gegenteil, wie sich jetzt heraus stellt.- Das bei ihr keine Besserung eingetreten war, hat dieser Facharzt bei seiner Untersuchung ebenfalls festgestellt und sie sofort wieder krank geschrieben. Die AU wurde von ihr - zusammen mit dem vorläufigen Entlassungsbericht, der natürlich ebenfalls den Vermerk "arbeitsfähig" trug - noch am gleichen Tag zur Krankenkasse geschickt.
14 Tage später war sie wieder beim Facharzt, ließ sich einen ihr von der KK vor ihrer Reha zugegangenen Abrechnungsschein ausfüllen, auf dem sie bis auf Weiteres von ihrem Arzt krank geschrieben wurde. Als nach über 1 Woche noch kein Geld bei ihr eingeganen war, rief sie die Krankenkasse an. Dort sagte man ihr, sie müsse abwarten, bis der endgültige Entlassungsbericht vorläge, der vorläufige reiche nicht aus, denn der sei für die KK maßgebend. Auf ihre Frage hin, was denn mit der AU ihres Facharztes sei, bekam sie zur Antwort, daß ausschließlich der Abschlußbericht der Reha-Klinik maßgeblich sei.
Frage 1: Darf die Krankenkasse die - sicherlich nicht ohne Grund - festgestelle AU eines Facharztes so einfach ignorieren?
Eine paar Tage später rief sie wieder an. Diesmal bekam sie die Auskunft, sie müsse beim Rentenversicherungsträger (der die Reha und das Übergangsgeld bezahlt hatte) Widerspruch gegen den Entlassungsbericht einreichen.
Nach vielen weiteren Telefonaten mit der RV stellte sich am folgenden Tag (der angebl. zuständige Mitarbeiter war am gleichen Tag nicht mehr im Hause) heraus, daß die Auskunft der KK falsch war. Lt. RV muß ein solcher Widerspruch bei der KK erfolgen. Hinzu kam, daß man ihr sagte, daß ein Widerspruch gegen den (immer noch nicht geschriebenen!) ausführlichen Entlassungsbericht innerhalb von 4 Wochen erfolgen müsse.
In ihrer Not rief sie in der zuständigen Reha-Klinik an und fragte nach ihrem Entlassungsbericht. Der sollte (wegen Mitarbeiter-Krankheit) erst in ca. 3 Wochen fertig sein!
Daraufhin verfasste ich für meine Freundin einen ausführlichen Brief, in dem wir Widerspruch gegen den Entlassungsbericht einlegten und die sofortige Auszahlung des Krankengeldes beantragten. Diesem Brief fügten wir eine Bescheinigung des Facharztes bei und versandten ihn per Einschreiben/Rückschein. Er war nach 3 Tagen angebl. immer noch nicht eingegangen.
Nach mehreren Telefonaten mit dem Gesundheitsamt und dem Amt für Grundsicherung, die ihr alle keine Auskunft geben konnten, wandte sie sich wieder an die KK. Dort sagte man ihr diesmal, man würde den Bericht abwarten und diesen dann gemeinsam mit der AU und der Bescheinigung des Facharztes dem Medizinischen Dienst vorlegen, der allerdings nur 1 x pro Woche im Hause sei. Erst danach würde die Krankenkasse eine endgültige Entscheidung treffen. Auf die Frage, wovon sie bis zu dieser Entscheidung leben und ihre Miete bezahlen soll, verwies man sie jetzt (!) erst an die örtliche ARGE, die nun tatsächlich für die "Übergangszeit" der richtige Ansprechpartner ist. Allerdings nimmt die Bearbeitung dieses Antrages auch noch einige Zeit in Anspruch.
Meine Freundin ist immer noch ohne jegliches Einkommen, kann weder Lebensmittel kaufen, noch ihre Miete zahlen und die ersten Mahnungen flattern auch bereits ins Haus.
Frage 2: Ist es zulässig, daß die Krankenkasse sie bis zur endgültigen Klärung so völlig ohne Geld läßt?! Müßte sie nicht wenigstens übergangsweise einen Teilbetrag leisten?
Frage 3: Zahlt die ARGE in diesem Fall rückwirkend bis zum Entlassungstag?
Frage 4: Wie lange darf die KK diesen Vorgang noch verschleppen?
Frage 5: Kann meine Freundin die KK für die entstandenen Mehrkosten (Mahnkosten, Kosten für Porto und Bescheinigungen etc.) haftbar machen?
Frage 6: Wenn sich der Gesundheitszustand meiner Freundin dadurch erheblich verschlimmert (sie steht wieder kurz vor einer Einweisung ins Krankenhaus) und ihre Krankheit deshalb noch wesentlich länger andauert, bekommt sie dann länger als insgesamt 78 Wochen Krankengeld?
Kann jemand von Euch etwas zu diesem Sachverhalt sagen, bzw. ein paar unserer Fragen beantworten?