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Krankengeldbescheinigung

Verfasst: 17.03.2010, 11:14
von pebbles2304
Eine Freundin von mir ist derzeit krank geschrieben und bezieht Krankengeld (Rentenantrag ist gestellt).
Nun hat sie von der KK eine Bescheinigung über Anrechnungszeiten/Entgeltersatzleistungen gem. § 38 DEÜV erhalten, gem. der dem RV-träger vom 13.9. bis 28.9. Krankengeld in Höhe von 981 Euro gemeldet wurde. Tatsächlich hat sie von der KK einen Überweisungsbetrag in Höhe von 525,92 Euro erhalten. In einer weiteren KK-Bescheinigung fürs Finanzamt wird für die gleiche Zeit ein KK-Bezug in Höhe von 599,84 bestätigt.
Wieso gibt's hier 3 verschiedene Beträge für den gleichen Zeitraum???????

Verfasst: 17.03.2010, 17:15
von KKbine
Hallo!

Der erste Betrag ist die Höhe des Regelentgeltes (BruttoARBEITSlohn)aus dem die Beiträge für die Rentenversicherung gemeldet werden.

Der 2. Betrag ist das tatsächlich netto ausgezahlte Krankengeld.

Der 3. Betrag ist das BruttoKRANKENgeld Inkl. der Beiträge zur RV, Arbeitslosen und Pflegeversicherung, welches für die Steuer beim Finanzamt wichtig ist.

Gruß, die Bine

Verfasst: 18.03.2010, 10:15
von pebbles2304
Na, da soll man als Laie mal durchblicken.....

Liebe Bine, vielen Dank für die präzise Antwort.

Der erste Betrag, der Brutto-Arbeitslohn, ist dann also schon entsprechend der Formel, nach der KRankengeld gezahlt wird, reduziert, also schon ein "fiktiver" Betrag?

Verfasst: 19.03.2010, 10:11
von KKbine
Hallo!
Es ist insofern ein fiktiver Betrag, da dieser nicht tatsächlich "fließt", sondern als Grundlage für die Beitragsberechnung in der Rentenversicherung dient.

Gruß, die Bine