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				Wegegeld zur AOK
				Verfasst: 19.03.2010, 18:24
				von giftzwerg2009
				Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem...
Mein Dad ist zur AOK gewechselt im laufenden Krankengeldbezug. Die Frau von der AOK hat mein Dad eingeladen zu einem persönlichen Gespräch... Nur leider nicht zur AOK in dem Ort, sondern er musste 50 km weit fahren...  

 Weiß jemand ob er für diesen Weg ein entschädigung bekommen kann oder er das nächste mal die Frau in den Ort bitten kann?
Danke für die antwort...
 
			 
			
					
				Re: Wegegeld zur AOK
				Verfasst: 19.03.2010, 18:51
				von Bully
				giftzwerg2009 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem...
Mein Dad ist zur AOK gewechselt im laufenden Krankengeldbezug. Die Frau von der AOK hat mein Dad eingeladen zu einem persönlichen Gespräch... Nur leider nicht zur AOK in dem Ort, sondern er musste 50 km weit fahren...  

 Weiß jemand ob er für diesen Weg ein entschädigung bekommen kann oder er das nächste mal die Frau in den Ort bitten kann?
Danke für die antwort...
 
Fahrtkosten wird die AOK so
 schnell nicht übernehmen.
kleiner Tipp, bei der AOK wegen Fahrtkostenerstattung anrufen,
wenn man diese nicht erstatten möchte, darum bitten das die gute Dame
den Termin in der Geschäftsstelle verlegt.
Wird dann auch  gemacht.
Gruß Bully
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.03.2010, 19:50
				von ratte1
				Hallo,
klar gibt es eine Fahrkostenerstattung! Grundlage hierfür ist § 65 a SGB 1 in Verbindung mit § 61 Sozialgesetzbuch 1.
Erstattet werden grds. die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, wenn die Fahrt mit PKV nowendig ist, werden 0,20 Euro pro km übernommen.
Einfach die Krankengeld-Fachfrau anrufen und telefonisch beantragen.
MfG
ratte1
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.03.2010, 19:59
				von Bully
				ratte1 hat geschrieben:Hallo,
klar gibt es eine Fahrkostenerstattung! Grundlage hierfür ist § 65 a SGB 1 in Verbindung mit § 61 Sozialgesetzbuch 1.
Oh dat kenn ich aber anders, da man in der Geschäftsstelle nicht mehr beraten durfte, kam immer der Kk-Mitarbeiter mit seinem Vorgesetzten am langen Arm zur Geschäftsstelle.
Denn Fahrtkostenerstattung lehnte man rigeros ab.
Gruß Bully
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.03.2010, 20:07
				von Czauderna
				Hallo,
also bei uns war das in der Vergangenheit kein Thema - wenn  wir jemanden vorgeladen haben und der kam und fragte nach wegen der Erstattung seiner Aufwendungen (Fahrkosten), dann haben wir das gemacht,
hielt und halte ich auch für selbstverständlich.
Aber oft kam das nicht vor - in den letzten zwanzig Jahren vielleicht zweimal
und auch das waren maximal 20 km Wegstrecke.
Gruß
Czauderna
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.03.2010, 20:16
				von ratte1
				Bully hat geschrieben:ratte1 hat geschrieben:Hallo,
klar gibt es eine Fahrkostenerstattung! Grundlage hierfür ist § 65 a SGB 1 in Verbindung mit § 61 Sozialgesetzbuch 1.
Oh dat kenn ich aber anders, da man in der Geschäftsstelle nicht mehr beraten durfte, kam immer der Kk-Mitarbeiter mit seinem Vorgesetzten am langen Arm zur Geschäftsstelle.
Denn Fahrtkostenerstattung lehnte man rigeros ab.y
 
Der TE ist nicht zur nächsten Geschäftsstelle eingeladen worden, sondern zu einer Filiale rund 50 km  entfernt. Was hat also Deine Anmerkung mit dem hiesigen Fall zu tun?
MfG
ratte1