Krankengeldberechnung
Verfasst: 23.03.2010, 18:27
Guten Tag !
Ich habe mal eine Frage zur Berechnung von Krankengeld.
Ich war von 17.11.09 bis o5.01.10 Arbeitunfähig und habe die ersten 6 Wochen( bis 29.12.09 die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen. Vom 29.12.09 bis 05.01.10 Krankengeld von der Krankenkasse .
Ich Verdiene mein Geld als Kraftfahrer mit 260 Stunden im Monat, war auch bei der Krankengeldberechnung so Berechnet worden. da ich Monat für Monat die Stunden verechnet bekomme. Nur bei Krankheit hab ich mit der Firma eine Vereinbarung, das nur 210 Stunden Bezahlt werden. Nun bin ich 9 Wochen später wieder mit der selben Diagnose Arbeitunfähig. Im Dezember hab ich durch die Lohnfortzahlung und den Krankengeldbezug meine normalen Stunden nicht ableisen können, im Jannuar konnte ich durch den Krankengeldbezug die Stunden auch wieder nicht erreichen.Im Februar hab ich den ersten Monat wieder voll Arbeiten können.
Meine Frage: Wird das Krankengeld nach meinen letzten vollen Lohn berechnet oder darf ich jetzt Abstriche machen?
MfG Horst
Ich habe mal eine Frage zur Berechnung von Krankengeld.
Ich war von 17.11.09 bis o5.01.10 Arbeitunfähig und habe die ersten 6 Wochen( bis 29.12.09 die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen. Vom 29.12.09 bis 05.01.10 Krankengeld von der Krankenkasse .
Ich Verdiene mein Geld als Kraftfahrer mit 260 Stunden im Monat, war auch bei der Krankengeldberechnung so Berechnet worden. da ich Monat für Monat die Stunden verechnet bekomme. Nur bei Krankheit hab ich mit der Firma eine Vereinbarung, das nur 210 Stunden Bezahlt werden. Nun bin ich 9 Wochen später wieder mit der selben Diagnose Arbeitunfähig. Im Dezember hab ich durch die Lohnfortzahlung und den Krankengeldbezug meine normalen Stunden nicht ableisen können, im Jannuar konnte ich durch den Krankengeldbezug die Stunden auch wieder nicht erreichen.Im Februar hab ich den ersten Monat wieder voll Arbeiten können.
Meine Frage: Wird das Krankengeld nach meinen letzten vollen Lohn berechnet oder darf ich jetzt Abstriche machen?
MfG Horst