Der Kampf um die Versicherten
Verfasst: 09.04.2010, 19:21
Welche Blüten es treibt, wenn eine Krankenkasse mit aller Gewalt zu einem neuen Versicherten kommen will:
Einer unserer Arbeitnehmer wollte zum Ende November 2009 die Kasse wechseln. Er kündigte ordnungsgemäß und erhielt ordnungsgemäß seine Kündigungsbestätigung, die er der neuen Kasse vorlegte. Kundenorientiert wie Krankenkassen nun einmal sind, hat die neue Kasse uns angeblich eine Mitgliedsbescheinigung zugesandt. Hier fangen die Probleme an, denn wir haben diese Mitgliedsbescheinigung erst mehrere Monate später per FAX erhalten.
Die Firmenkundenbetreuerin diskutierte mehrfach per eMail mit mir, daß wir den Kassenwechsel melden sollten. Da in unserer Firma Wert darauf gelegt wird, Dinge rechtmäßig abzuwickeln, erklärte ich ihr ebenfalls mehrfach, daß der Wechsel im Hinblick auf den rechtlichen Hintergrund nicht zustande gekommen ist. (Den meisten hier ist wohl bekannt, daß der zur Meldung verpflichteten Stelle (im Normalfall dem Arbeitgeber) die Mitgliedsbescheinigung spätestens bis zum Kündigungstermin vorliegen muß, damit der Wechsel zustande kommt.)
Nun, heute durfte ich die Situation mit einem weiteren Kassenmitarbeiter diskutieren. Seine Argumente waren, daß dem Wunsch des Kunden (Versicherten) doch Rechnung getragen werden sollte (er wolle ja schließlich die Kasse wechseln) und daß die Kasse nachweislich die Mitgliedsbescheinigung versandt hätte. Ich blieb bei meinem Standpunkt und erklärte, daß nicht die Versendung, sondern das Vorliegen der Mitgliedsbescheinigung entscheidend sei. Außerdem sei es ja wohl Sache des Versicherten, sicher zu stellen, daß der von ihm gewünschte Kassenwechsel auch zustande kommt. Nun setzte der Kassenmitarbeiter dem Ganzen die Krone auf: Es gäbe höchstrichterliche Urteile sowie Rundschreiben der Spitzenverbände, daß es Sache der Krankenkassen sei, dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung zuzusenden und dies sei nachweislich geschehen. Eigentlich hätte ich mir den Spaß machen und ihn um genauere Angaben bitten sollen, denn weder gibt es solche höchstrichterlichen Urteile, noch so lautende Rundschreiben der Spitzenverbände. (Vielleicht hat hier ja jemand mehr Glück beim Finden als ich.) Nun, er will die Sache jetzt an die Rechtsabteilung weitergeben.
Ich hatte schon häufiger mit derartigen Fällen zu tun, doch sobald man den Kassenmitarbeitern erklärte, daß dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung eben nicht rechtzeitig vorgelegen hat, wurde dies mehr oder weniger zähneknirschend akzeptiert. Ich will nicht alle Kassen in einen Topf werfen, aber die Mittel, mit denen die Kassen um ihre Versicherten kämpfen, sind teilweise schon sehr tief unter der Gürtellinie.
Einer unserer Arbeitnehmer wollte zum Ende November 2009 die Kasse wechseln. Er kündigte ordnungsgemäß und erhielt ordnungsgemäß seine Kündigungsbestätigung, die er der neuen Kasse vorlegte. Kundenorientiert wie Krankenkassen nun einmal sind, hat die neue Kasse uns angeblich eine Mitgliedsbescheinigung zugesandt. Hier fangen die Probleme an, denn wir haben diese Mitgliedsbescheinigung erst mehrere Monate später per FAX erhalten.
Die Firmenkundenbetreuerin diskutierte mehrfach per eMail mit mir, daß wir den Kassenwechsel melden sollten. Da in unserer Firma Wert darauf gelegt wird, Dinge rechtmäßig abzuwickeln, erklärte ich ihr ebenfalls mehrfach, daß der Wechsel im Hinblick auf den rechtlichen Hintergrund nicht zustande gekommen ist. (Den meisten hier ist wohl bekannt, daß der zur Meldung verpflichteten Stelle (im Normalfall dem Arbeitgeber) die Mitgliedsbescheinigung spätestens bis zum Kündigungstermin vorliegen muß, damit der Wechsel zustande kommt.)
Nun, heute durfte ich die Situation mit einem weiteren Kassenmitarbeiter diskutieren. Seine Argumente waren, daß dem Wunsch des Kunden (Versicherten) doch Rechnung getragen werden sollte (er wolle ja schließlich die Kasse wechseln) und daß die Kasse nachweislich die Mitgliedsbescheinigung versandt hätte. Ich blieb bei meinem Standpunkt und erklärte, daß nicht die Versendung, sondern das Vorliegen der Mitgliedsbescheinigung entscheidend sei. Außerdem sei es ja wohl Sache des Versicherten, sicher zu stellen, daß der von ihm gewünschte Kassenwechsel auch zustande kommt. Nun setzte der Kassenmitarbeiter dem Ganzen die Krone auf: Es gäbe höchstrichterliche Urteile sowie Rundschreiben der Spitzenverbände, daß es Sache der Krankenkassen sei, dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung zuzusenden und dies sei nachweislich geschehen. Eigentlich hätte ich mir den Spaß machen und ihn um genauere Angaben bitten sollen, denn weder gibt es solche höchstrichterlichen Urteile, noch so lautende Rundschreiben der Spitzenverbände. (Vielleicht hat hier ja jemand mehr Glück beim Finden als ich.) Nun, er will die Sache jetzt an die Rechtsabteilung weitergeben.
Ich hatte schon häufiger mit derartigen Fällen zu tun, doch sobald man den Kassenmitarbeitern erklärte, daß dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung eben nicht rechtzeitig vorgelegen hat, wurde dies mehr oder weniger zähneknirschend akzeptiert. Ich will nicht alle Kassen in einen Topf werfen, aber die Mittel, mit denen die Kassen um ihre Versicherten kämpfen, sind teilweise schon sehr tief unter der Gürtellinie.