Freiberufliche Tätigkeit + Job in der Gleitzone
Verfasst: 04.05.2010, 12:06
Hallo allerseits,
ich war bis vor 2 Jahren gesetzlich versichert und seitdem privat. Nun habe ich ein Angebot bekommen, neben der freiberuflichen Tätigkeit bei einer Firma einzusteigen, wo ich monatlich 500,- verdienen würde. Es ist mir nicht ganz klar, ob ich damit zu einer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet wäre. Jedenfalls könnte ich dann, soweit ich weiß, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, weil noch keine 10 Jahre vergangen sind, seitdem ich in die private gewechselt habe.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es wirklich bei den Beiträgen bleiben würde, die mein künftiger Arbeitgeber für mich an die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde. Den Großteil meiner Einnahmen würde ich nach wie vor durch meine freiberufliche Tätigkeit verdienen. Würde also die Krankenkasse am Jahresende sagen, dass meine Krankenversicherung über den Arbeitgeber nicht ausreichend ist und ich ziemlich viel Geld nachzahlen müsste?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
ich war bis vor 2 Jahren gesetzlich versichert und seitdem privat. Nun habe ich ein Angebot bekommen, neben der freiberuflichen Tätigkeit bei einer Firma einzusteigen, wo ich monatlich 500,- verdienen würde. Es ist mir nicht ganz klar, ob ich damit zu einer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet wäre. Jedenfalls könnte ich dann, soweit ich weiß, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, weil noch keine 10 Jahre vergangen sind, seitdem ich in die private gewechselt habe.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es wirklich bei den Beiträgen bleiben würde, die mein künftiger Arbeitgeber für mich an die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde. Den Großteil meiner Einnahmen würde ich nach wie vor durch meine freiberufliche Tätigkeit verdienen. Würde also die Krankenkasse am Jahresende sagen, dass meine Krankenversicherung über den Arbeitgeber nicht ausreichend ist und ich ziemlich viel Geld nachzahlen müsste?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.