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				krankschreibungstage von Mann an EX-Frau?
				Verfasst: 04.05.2010, 18:23
				von gdbusch
				Hallo und schönen Tag an Euch!
Ich, Eu-Rentner (Barmer/GEK), Ex-Frau, Angest. (DAK), gemeins. Sohn 5J
getrennt lebend.
Frage: Kann ich meiner Ex-Frau 10 bzw. mir zustehende  Krankschreibungstage für meinen Sohn übertragen? Hab da mal etwas von gehört...aber selbst keine Ahnung.
2.Frage: Wenn ich mit meinem Sohn zum Arzt will, hat meisten´s meine Ex-Frau die Chipkarte für Ihn. Kann ich als Vater auch eine Karte bekommen? (ne Art Zweitkarte)?
Vielen Dank im voraus.
			 
			
					
				
				Verfasst: 04.05.2010, 18:42
				von Hucky
				Hallo,
die Übertragung ist grundsäzlich möglich.  Jedoch gilt Deine Ex als Alleinerziehende. --> keine Übertragung möglich. Jedoch bearbeite ich das Thema nicht und bin mir daher nicht 100 % ob es Ausnahmen gibt.
Die Ausstellung einer Zweitkarte ist ausgeschlossen.
			 
			
					
				
				Verfasst: 04.05.2010, 19:13
				von Aha
				Hat ER als EU-Rentner überhaupt Anspruch auf (10 Tage) Krankengeld? Als Alleinerziehende hätte SIE 20 Arb.tage. ER nach Meiner Meinung keinen Anspruch. Richtig, ihr Experten??  

 
			
					
				
				Verfasst: 04.05.2010, 23:04
				von Czauderna
				Hallo,
richtig - übertragbar ist der Anspruch schon, nur muss derjenige auch grundsätzlich Anspruch Krankengeldhaben und der ist bei einem KVdR-Pflichtversicherten nicht gegeben.
Gruß
Czauderna
			 
			
					
				
				Verfasst: 04.05.2010, 23:06
				von ratte1
				Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Ehegatten ein gemeinsames Sorgerecht haben. Damit entfällt die Verdoppelung des Anspruch der Ehefrau, da sie keine Alleinerziehende ist. 
Eine Übertragung kann nur beim Bestehen eines Anspruchs erfolgen. Als EU-Rentner besteht jedoch kein Anspruch, es kann also auch nichts übertragen werden.
Damit hat nur die Ehefrau für 10 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.
MfG
ratte1
			 
			
					
				
				Verfasst: 05.05.2010, 11:07
				von Hucky
				Sorry, klar als  Eu-Rentner hat er ja gar keinen finanziellen Schaden. Das kommt davon , wenn man(n) zwei Dinge gleichzeitig erledigen will.
VG
Hucky
			 
			
					
				@ danke schön
				Verfasst: 08.05.2010, 12:56
				von gdbusch
				Habt alle samt recht vielen Dank für die Antworten.
Gedacht habe ich mir das ganze schon. Zumindest teilweise.
Kleine Abänderung meiner Frage von oben...: "Wie sieht es aus, wenn ich als EU-Rentner eine geringfügige Beschäftigung ausübe?".
Bei solch einer Arbeit bin ich doch dann auch versicherungrechtlich abgesichert. Kann dann eine Krankentageübertragung stattfinden?
...danke für Eure Mühen.
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.05.2010, 13:55
				von Czauderna
				Hallo,
nein, auch dann nicht weil eine geringfügige Tätigkeit keinen Krankengeldanspruch auslöst.
Gruß
Czauderna
			 
			
					
				sicher?
				Verfasst: 13.05.2010, 10:28
				von gdbusch
				hmm... als ich früher schon mal geringfügig beschäftigt war, habe ich auch eine "Krankschreibung" bekommen.
Also ---> Sicher?
			 
			
					
				Re: sicher?
				Verfasst: 13.05.2010, 10:46
				von Czauderna
				gdbusch hat geschrieben:hmm... als ich früher schon mal geringfügig beschäftigt war, habe ich auch eine "Krankschreibung" bekommen.
Also ---> Sicher?
Hallo,
ja, sicher, denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst hat nichts mit einem Krankengeldanspruch zu tun. Diese Bescheinigung dient nur dem Nachweis dass wegen Erkrankung nicht gearbeitet werden kann.
Gruss
Czauderna
 
			
					
				xxx
				Verfasst: 14.05.2010, 12:06
				von gdbusch
				aha, verstehe! hab(t) also nochmals Dank für Eure Antworten.
Damit ist meine Angelegenheit vom Tisch.
macht´s juut. 
