Einstellung des Krankengeldes nach MDK Gutachten?
Verfasst: 10.05.2010, 10:39
Hallo Krankenkassen Forum User,
ich bin am 26.03.2009 erneut an der Bandscheibe erkrankt im Arbeitsverhältnis.
Bin aber zum 31.03.2009 aufgrund einer Firmeninsolvenz gekündigt worden. Trotzdem bin ich seitdem 26.03.2009 durchgehend Krangeschrieben.
Ich fahre seit 1998 Lkw und habe im Jahre 2003 eine 3 Monatige Schulung gemacht, um einen 40t Lkw zu fahren können, diese Schulung beinhaltet Ladungssicherung, Sozialvorschriften etc. was auch als Lehrgang zu gelten ist. Seitdem fahre ich durchgehend Lkw eben bis zum 26.3.2009. Ich bin in der Zeit bis jetzt 3 mal an der Bandscheibe operiert worden. 2006, 6/2009 & 11/2009.
Am 26.3.2010 sollte ich dann zum MDK, dieser hat mich begutachtet. Laut der Aussage dieses Arztes habe ich aus orthopedicher Sicht auf lebenszeit AU für meinen Beruf. Ich könnte aber Schrauben sortieren, sprich Hilfsarbeiter Jobs machen bis zu 6 std. mit leichter Tätigkeit. Durch diese Begutachtung hat die Krankenkasse das Krankengeld eingestellt und ich solle mich beim Arbeitsamt melden. Dies habe ich soweit auch gemacht, damit ich von irgendjemanden Geld bekomme zum Überleben. Mein Arzt und ich haben Widerspruch eingelegt, weil ich meiner Meinung nach nicht den ganzen Tag mit Schmerzen leben kann,will, noch damit Arbeiten kann. Es hat sich meiner Meinung nach nichts an meinem Schmerzbild verändert. Jedoch interessiert das die Sachbearbeiterin der Krankenkasse absolut garnicht, sie beruft sich nur auf das Gutachten des MDK. Wie soll ich jetzt da weiter vorgehen? Ich bin gerade mal 30 Jahre und kann es nicht nachvollziehen wie man einen Menschen in dem alter so abfertigen kann, ich muss noch min. 30 Jahre arbeiten und denke auch das ich meinen Lebensunterhalt ohne Fürsorge des Staates bestreiten muss, was mit dem Schrauben sortieren nicht gegeben ist.
LG Junior
ich bin am 26.03.2009 erneut an der Bandscheibe erkrankt im Arbeitsverhältnis.
Bin aber zum 31.03.2009 aufgrund einer Firmeninsolvenz gekündigt worden. Trotzdem bin ich seitdem 26.03.2009 durchgehend Krangeschrieben.
Ich fahre seit 1998 Lkw und habe im Jahre 2003 eine 3 Monatige Schulung gemacht, um einen 40t Lkw zu fahren können, diese Schulung beinhaltet Ladungssicherung, Sozialvorschriften etc. was auch als Lehrgang zu gelten ist. Seitdem fahre ich durchgehend Lkw eben bis zum 26.3.2009. Ich bin in der Zeit bis jetzt 3 mal an der Bandscheibe operiert worden. 2006, 6/2009 & 11/2009.
Am 26.3.2010 sollte ich dann zum MDK, dieser hat mich begutachtet. Laut der Aussage dieses Arztes habe ich aus orthopedicher Sicht auf lebenszeit AU für meinen Beruf. Ich könnte aber Schrauben sortieren, sprich Hilfsarbeiter Jobs machen bis zu 6 std. mit leichter Tätigkeit. Durch diese Begutachtung hat die Krankenkasse das Krankengeld eingestellt und ich solle mich beim Arbeitsamt melden. Dies habe ich soweit auch gemacht, damit ich von irgendjemanden Geld bekomme zum Überleben. Mein Arzt und ich haben Widerspruch eingelegt, weil ich meiner Meinung nach nicht den ganzen Tag mit Schmerzen leben kann,will, noch damit Arbeiten kann. Es hat sich meiner Meinung nach nichts an meinem Schmerzbild verändert. Jedoch interessiert das die Sachbearbeiterin der Krankenkasse absolut garnicht, sie beruft sich nur auf das Gutachten des MDK. Wie soll ich jetzt da weiter vorgehen? Ich bin gerade mal 30 Jahre und kann es nicht nachvollziehen wie man einen Menschen in dem alter so abfertigen kann, ich muss noch min. 30 Jahre arbeiten und denke auch das ich meinen Lebensunterhalt ohne Fürsorge des Staates bestreiten muss, was mit dem Schrauben sortieren nicht gegeben ist.
LG Junior