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				Anschluß Übergangsgeld
				Verfasst: 20.05.2010, 18:01
				von Knolle
				Hallo, Leute habe mal eine ganz komplizierte Frage! Es geht um das 3 monatige AnschlussÜbergangsgeld nach einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wie lange erhalte ich Krankengeld, wenn ich während des 3 monatigen Anspruchs auf AnschlußÜbergangsgeld krankgeschrieben werde. Freue mich auf Eure Nachricht
			 
			
					
				
				Verfasst: 20.05.2010, 19:33
				von RHW
				Hallo,
wenn ich den Paragraphen richtig verstehe, endet das Anschluss-ÜG, wenn eine Arbeitsunfähihkeit eintritt. Ab Tag 
nach der ärztlichen Festellung der Arbeitsunfähigkeit besteht Krankengeldanspruch, wenn die AU rechtzeitig gemeldet wird.
Wenn kein KG-Anspruch besteht (z.B. KG-Höchstdauer bereits erschöpft), wird das Anschluss-ÜG trotz AU weitergezahlt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__51.html
Gruß
RHW
 
			
					
				
				Verfasst: 21.05.2010, 09:49
				von Knolle
				RHW hat geschrieben:Hallo,
wenn ich den Paragraphen richtig verstehe, endet das Anschluss-ÜG, wenn eine Arbeitsunfähihkeit eintritt. Ab Tag 
nach der ärztlichen Festellung der Arbeitsunfähigkeit besteht Krankengeldanspruch, wenn die AU rechtzeitig gemeldet wird.
Wenn kein KG-Anspruch besteht (z.B. KG-Höchstdauer bereits erschöpft), wird das Anschluss-ÜG trotz AU weitergezahlt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__51.html
Gruß
RHW
 
Vielen Dank für diese konkrete Nachricht!
NEUE FRAGE:
Wie lange wird in dem oben beschriebenen Fall das Krankengeld (bin zur Zeit 2 Wochen krankgeschrieben) maximal weitergezahlt?
Gruß  Knolle
 
			
					
				
				Verfasst: 21.05.2010, 19:51
				von RHW
				Hallo,
das Krankengeld wird gezahlt bis Arbeitsunfähigkeit eintritt oder die  Höchstbezugsdauer (78 Wochen für dieselbe Krankheit inkl. der Entgeltfortzahlung) erreicht ist.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html
Gruß
RHW