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				Medizinischer Dienst
				Verfasst: 20.05.2010, 18:09
				von Knolle
				Hallo, meine Frage?
Wie oft, bzw. in welchen zeitlichen Abständen kann die Krankenkasse kranke Patienten zum MDK schicken. Mich hat man innerhalb von 18 Tagen 2x konsultiert!
			 
			
					
				
				Verfasst: 20.05.2010, 18:59
				von Gast
				Es gibt weder Minimum noch Maximum. Ein derartig kurzes Intervall kommt eigentlich nur zustande wenn der MDK um erneute Wiedervorstellung in diesem Zeitraum bittet.
			 
			
					
				
				Verfasst: 20.05.2010, 19:01
				von Aha
				Es gibt da keine festen, starren Regeln. MDK und Krankenkasse können das gemeinsam nach notwendigkeit entscheiden. Und wenn im kürzeren Abstand eine Nachprüfung erforderlich sein sollte, ob vom MDK oder der KK aus, dann kann es das geben. Schließlich will man zum Ergebnis kommen. Vielleicht wollte der MDK sich in der ersten Untersuchung nicht festlegen und noch etwas warten..... 

 
			
					
				MDK Intervalle
				Verfasst: 21.05.2010, 20:07
				von mausibär41
				Ich würde mal die KK schriftlich nachfragen ,warum man 2 mal zum MDK soll.Welche Rechtsgrundlage ?Nach den Pragrafen mal fragen?
Der KK auch  mal zeigen das der Patient kein Vollidot  ist ,den mal gleich das Krankengeld sperren kann ,wenn der Versicherte nicht spurt.
 

 
			
					
				
				Verfasst: 21.05.2010, 22:01
				von minka
				Kann es sein, dass die Krankenkasse dich auf Wunsch deines Arbeitgebers eingeladen hat? Zum Hintergrund: Sofern dein Arbeitgeber Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit hat, kann er die Krankenkasse auffordern, dich zum MDK einzuladen. Diese Termine werden dann innerhalb von wenigen Tagen vom MDK vergeben. Ggf. hat dann der MDK angeregt, erneut begutachten zu lassen, sofern noch weiter Arbeitsunfähigkeit besteht.