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				Kann gesetzliche Krankenkasse Aufnahme verweigern?
				Verfasst: 05.07.2010, 13:07
				von bernjul
				Meine Frau möchte die Krankenkasse wechseln und bei der TKK Mitglied werden. Vor zwei Jahren hatte sie Krebs (gutartiger Gehirntumor WHO I). Wir haben Bedenken, dass sie ihre jetzige Krankenkasse kündigt und die TKK aufgrund der Krebserkrankung die Aufnahme verweigert. Sind unsere Sorgen berechtigt?
			 
			
					
				
				Verfasst: 05.07.2010, 13:16
				von Bully
				Die Sorgen sind unbegründet,
Selbstverständlich können Sie von einer zur anderen GKV wechseln
			 
			
					
				
				Verfasst: 05.07.2010, 13:29
				von bernjul
				Bully hat geschrieben:Die Sorgen sind unbegründet,
Selbstverständlich können Sie von einer zur anderen GKV wechseln
Und dies ist ganz sicher völlig unabhängig von irgendwelchen Vorerkrankungen? Die "neue" Krankenkasse kann ganz sicher niemanden ablehnen?
 
			
					
				
				Verfasst: 05.07.2010, 13:49
				von jumpingpoint
				§ 175 Abs. 1 SGB V
Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären.
Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Eine Ablehnung wäre nur aus formalen Gründen möglich, wenn Kündigungsfristen usw. nicht eingehalten würden. Gesetzliche Krankenkassen dürfen aber niemanden wegen "Vorerkrankungen" oder ähnlichem ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
			 
			
					
				
				Verfasst: 05.07.2010, 14:02
				von bernjul
				jumpingpoint hat geschrieben:§ 175 Abs. 1 SGB V
Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären.
Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Eine Ablehnung wäre nur aus formalen Gründen möglich, wenn Kündigungsfristen usw. nicht eingehalten würden. Gesetzliche Krankenkassen dürfen aber niemanden wegen "Vorerkrankungen" oder ähnlichem ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Antwort! Dann schlafe ich doch gleich wieder ruhiger.
 
			
					
				
				Verfasst: 05.07.2010, 18:15
				von CiceroOWL
				Es amg zwar sein das die GKV nicht alles zahlt, sich manchmal etwas bockig anstellt was Leistugnen  angeht, aber seit 1883 versichern wir unsere Leute ohne darauf zuachten  welche Vorerkranungen vorleigen, das nun mal nur so am Rande erwähnt.