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Abgabe Reha-Antrag

Verfasst: 06.07.2010, 18:18
von Gast
Bin ich verpflichtet, einen Antrag auf eine med. Reha nach Aufforderung durch die KK bei der KK abzugeben, oder kann ich das auf jeden Fall auch beim zustaendigen Rentenvers.traeger ( DRV ) direkt tun?

Die KK droht mir mit Einstellung des KG, weil ich den Antrag bei der DRV abgegeben habe!?

Ich habe das Aufforderungsschreiben so verstanden, dass ich bei aller eingeschraenkten Gestaltungsfreiheit den Abgabeort selbst bestimmen kann ?!, trotz des Hinweises der KK, dass ich das - natuerlich - auch bei ihr tun kann.

Verfasst: 06.07.2010, 19:13
von RHW
Hallo,
die Stellung des Rentenantrages direkt bei der Rentenversicherung begründet keine Einstellung des Krankengeldes.
Hat die Krankenkasse einen Nachweis über die fristgerechte Stellung des Rehaantrages bekommen? Sonst ggf. Kopie bei der Kasse nachreichen. Ist die Rentenversicherung informiert, dass der Rehaantrag nach Aufforderung der Kasse erfolgte?

Auf der letzten Seite des Rehaantrages hat die Kasse einige Angaben zu machen. Da diese jetzt noch nachzuholen sind, kann es in der Bearbeitung des Rehaantrages einige Tage Verzögerung geben - und das heißt für die Kasse, einige Tage länger Krankengeld zu zahlen. Deswegen ist die Kasse nicht so begeistert.
Aber rechtliche Folgen hat es nicht - solange der Antrag fristgerecht erfolgte!

Gruß
RHW

Abgabe von Reha-antrag

Verfasst: 07.07.2010, 02:02
von Gast
danke!!