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				26 Jahre: Zuschüsse zwischen Bachelor und Master?
				Verfasst: 12.07.2010, 09:38
				von winx
				Hallo,
ich bin 26, habe im Oktober vor einem Jahr meinen Bachelor fertig gemacht. Danach war ich bis Herbst 2009 im Ausland, bevor ich von Oktober bis Juni vollzeit "normal" gearbeitet. Da ich kein Jahr gearbeitet hab bekomme ich kein AG und müsste mich zudem noch (obwohl ich seit Juni keinen Cent mehr verdiene und ein freiwilliges, studienbezogenes Praktikum absolviere) ca 140€ Krankenkasse (AOK) monatlich zahlen. Mein Gehalt davor war nicht sehr üppig und ich hab jetzt echt ein Geld Problem, möchte sparen für Studium, da sind 600€ KK echt heftig.
Weiss jemand einen Tip ob ich da irgendwie rum kom, oder irgendwo her nen Zuschuß bekomme, kenn mich leider null aus. Mein Freund mit dem ich zusammen lebe arbeitet und ist bei der TK krankenversichert...
Danke für jede Hilfe,
winx
			 
			
					
				
				Verfasst: 12.07.2010, 23:36
				von CiceroOWL
				Grundsätzlich kann man einen Zuschuss zur Krankenversicherung bei der aRGE bbeantragen § 26 SGB II, Problem ist nur da muss den blank gezogen werden was  euer gemeinsames Einkommen angeht.
allerdings müßte den mal denn sehen wie du bei der AOk versichert bist, ob es nicht die Möglichkeit gibt dich als Prakitant zu versichern, aber dazu müßte denn mal  genau wissen was das denn für ein Praktikum ist.
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.07.2010, 11:38
				von winx
				Hi,
ich bin im Moment nicht versichert, der Job war am 15.6 zu Ende. Das praktikum ist studienbezogen und unbezahlt.
Was bedeutet denn "da muss den blank gezogen werden"?
Danke dir
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.07.2010, 11:54
				von Bully
				winx hat geschrieben:
Was bedeutet denn "da muss den blank gezogen werden"?
Andere sagen auch " da läßte die Hosen runter " 
Nein das beduetet nichts anderes, als das Du deine Einkommens/
Vermögenverhältnisse offenlegen mußt
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.07.2010, 14:51
				von Gast
				winx hat geschrieben:Das praktikum ist studienbezogen und unbezahlt.
was heißt denn studienbezogen? ist es ein Praktikum, dass zwingend notwendig ist um die nächste Bildungsstufe absolvieren zu dürfen?
dann würde ich hier auch auf eine Versicherung tippen, wie CiceroOWL schon schrieb. du musst dies der Krankenkasse natürlich entsprechend nachweisen.
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.07.2010, 17:44
				von Hucky
				Du hast ja schon geschrieben, dass es freiwillig ist. Also kommt für keine Versicherung als Praktikant in Frage. Es bleibt nur die freiwillige Versicherung.
VG
Hucky
			 
			
					
				
				Verfasst: 14.07.2010, 11:10
				von winx
				es ist nicht freiwillig. Ich brauche dieses Praktikum um die Voraussetzungen für die Masterbewerbung zu erfüllen. Sprich ich rufe da an, erkläre es denen, beweise es und zahle dann nichts (oder weniger), zumindest bis das Praktikum in 4 Woche vorbei ist?
Für die Zeit zwischen Praktikum und Unibeginn, also August+September müsste ich mich dann aber freiwillig versichern, oder?
Danke,
winx
			 
			
					
				
				Verfasst: 14.07.2010, 15:58
				von Hucky
				Sofern es sich um ein in der Sudienordnung vorgeschriebenes Praktikum handelt und kein Arbeitentgelt gezahlt wird, besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Praktikanten. Ich verlange als Nachweis immer die Kopie des Praktikantenvertrags und ggf. einen Auszug aus der Studienordnung.
Nach dem Ende des Praktikums und bis zu Beginn des Studiums ist wie du selbst schon erkannt hast eine freiwillige Versicherung abzuschließen.
VG
Hucky
			 
			
					
				
				Verfasst: 15.07.2010, 08:23
				von winx
				Und muß ich diese Versicherung dann rückwirkend zum letzten Tag meiner Arbeit abschließen, sprich ab 16.6 oder gilt die ab Tag der Beantragung (und ich muß auch nur die Kosten ab diesem Tag tragen) ?
Danke,
winx
			 
			
					
				
				Verfasst: 15.07.2010, 19:22
				von Hucky
				Die freiwillige Vers. beginnt rückwirkend und auch die damit verbundene Beitragszahlung. Damit ab Folgetag des Endes der letzten Versicherung.