Krankengeldanspruch durch Arbeitsversuch verloren?
Verfasst: 15.07.2010, 17:50
Ich bin als Freiberufler freiwillig gesetzlich krankenversichert, mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag.
Nach einem unfallbedingten, operativ versorgten Sehnenabriß vor 3 Monaten möchte und muß ich wieder arbeiten, weil weiteres "Nichtstun" unzweifelhaft ins Aus für meine freiberufliche Tätigkeit führt. Kundenbeziehungen halten nicht ewig.
Meine Handicaps sind noch erheblich. Das Sturz- oder Stolperrisiko ist hoch. Dennoch möchte ich einen Versuch wagen. Ein für morgen geplantes Kernspintomogramm soll eine Aussage über die Belastbarkeit der Sehne ermöglichen. Aber auch nach einer positiven Prognose bleibt ein Restrisiko. Es ist möglich, daß ich nach einer Zeit 'X' feststellen muß, daß der Genesungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, schlimmstenfalls ist die Sehne erneut abgerissen.
Ich habe bei meiner Krankenkasse angefragt, ob bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit unter gleicher Diagnose die Wartezeit von 42 Tagen für den Krankengeldanspruch entfällt. Zunächst wurde mir telefonisch mitgeteilt, bei gleicher Diagnose oder Komplikation dieser Diagnose lebe der Krankengeldanspruch ab dem zweiten Tag wieder auf.
Jetzt wird schriftlich alles dementiert, eine erneute Wartezeit von 42 Tagen sei erforderlich.
Hat die Krankenkasse recht?
Muß ich wohl oder übel weiterhin arbeitsunfähig bleiben, um dieses finanzielle Risiko auszuschließen? Meine Rücklagen für die Überbrückung von 42 Karenztagen sind verbraucht. Ein Arbeitsversuch kommt einem Lottospiel gleich.
Ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in dieser Hinsicht eine drittklassige Mitgliedschaft?
Dank im Voraus + Grüße
Heleven
Nach einem unfallbedingten, operativ versorgten Sehnenabriß vor 3 Monaten möchte und muß ich wieder arbeiten, weil weiteres "Nichtstun" unzweifelhaft ins Aus für meine freiberufliche Tätigkeit führt. Kundenbeziehungen halten nicht ewig.
Meine Handicaps sind noch erheblich. Das Sturz- oder Stolperrisiko ist hoch. Dennoch möchte ich einen Versuch wagen. Ein für morgen geplantes Kernspintomogramm soll eine Aussage über die Belastbarkeit der Sehne ermöglichen. Aber auch nach einer positiven Prognose bleibt ein Restrisiko. Es ist möglich, daß ich nach einer Zeit 'X' feststellen muß, daß der Genesungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, schlimmstenfalls ist die Sehne erneut abgerissen.
Ich habe bei meiner Krankenkasse angefragt, ob bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit unter gleicher Diagnose die Wartezeit von 42 Tagen für den Krankengeldanspruch entfällt. Zunächst wurde mir telefonisch mitgeteilt, bei gleicher Diagnose oder Komplikation dieser Diagnose lebe der Krankengeldanspruch ab dem zweiten Tag wieder auf.
Jetzt wird schriftlich alles dementiert, eine erneute Wartezeit von 42 Tagen sei erforderlich.
Hat die Krankenkasse recht?
Muß ich wohl oder übel weiterhin arbeitsunfähig bleiben, um dieses finanzielle Risiko auszuschließen? Meine Rücklagen für die Überbrückung von 42 Karenztagen sind verbraucht. Ein Arbeitsversuch kommt einem Lottospiel gleich.
Ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in dieser Hinsicht eine drittklassige Mitgliedschaft?
Dank im Voraus + Grüße
Heleven