
Mein Status:
Ich bin 40 jahre alt.
2009 ca. 3 Monate gesetzlich versichert während ALG I Phase.
11.2009 - 03.2010 Aufenthalt in Asien, keine Versicherung.
04.2010 - 07.2010 GKV während ALG I Phase.
13.07.2010 - jetzt: Freiwillig versichert in GKV (BKK ATU)
Soweit mir gesagt wurde, kann ich die freiwillige Versicherung mit 2 Monaten Frist kündigen. Also noch im Juli zu Ende September.
Ich werde in Asien kein (oder kaum) Einkommen erziehlen.
Folgende Fragen:
- würde die freiwilliger Versicherung auch automatisch enden durch Ausreise nach Asien (Malaysia) - Nachweis durch Flugticket ??
- wenn ich in Malaysia (oder generell Asien) bin, besteht für mich keine Versicherungspflicht in Deutschland ? Muss ich was nachweisen ??
- bei Rückkehr ist ein Wiedereintritt nach §5 - 1 - 13 möglich ?
Vielen Dank schon mal für Antworten.
Grüsse TK