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				Berechnung des Zusatzbeitrages bei Teilmonatsmitgliedschaft
				Verfasst: 13.08.2010, 11:17
				von Brombeere
				Einen herzlichen Gruß ins Forum ...
... und folgende Frage:
Wie wird der Zusatzbeitrag berechnet, wenn die Mitgliedschaft nur für einen Teil des Monats besteht (z.B. für Monat Juli 2010 / Arbeitsaufnahme am 23.07.) - Monatsbeitrag : Kalendertage x Mitgliedstage kommt zu einem anderen Ergebnis als dem abgezogenen Beitrag ...
Danke für einen Tipp!
Viele Grüße,
Martin.
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.08.2010, 12:40
				von Czauderna
				Hallo,
8,oo: 30 x 9 = 2.43 €  - so rechne ich es - wie hat es die Kasse gerechnet.
Gruss
Czauderna
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.08.2010, 12:51
				von Brombeere
				2,67 EUR hat die Kasse berechnet ...
(8,00 durch 30 mal 9 kommt bei mir 2,40 EUR raus ...  

 )
 
			
					
				
				Verfasst: 13.08.2010, 16:59
				von Hucky
				2,40 ist i.O. aber 2,67 ist komisch. ggf. Widerspruch eingelegen.
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.08.2010, 18:57
				von RHW
				Hallo,
was steht denn in dem Duplikat der Anmeldung des Arbeitgebers an die Krankenkasse?
Evtl. 22.07.? Dann sind es genau 2,67 Euro.
Vielleicht hat sich der Arbeitgeber vertan? Oder bestand die vorherige Absicherung bis zum 21.07. und die Kasse hat sich vertan?
Gruß
RHW
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.08.2010, 20:42
				von Paule
				Hucky hat geschrieben: ggf. Widerspruch eingelegen.
Dürfte kaum das Porto lohnen...
 
			
					
				Zusatzbeitrag / Teilmonat
				Verfasst: 14.08.2010, 10:32
				von Morbie et Orbi
				Hallo,
vielleicht wird bei manchen Krankenkassen bei den Taschenrechnerern der Rundungsrechner ein wenig falsch eingestellt. 

. Sozusagen vom Vorstand persönlich ausgehändigte T.rechner.
Bei der Differenz sollten wir aber mit einem Widerspruch wohl eher zurückhaltend sein. Lass den Sozialgerichten lieber die Zeit für die Rechtstreitgkeiten der Hatz IV Empfänger. Die haben es nötiger.
 
			
					
				
				Verfasst: 14.08.2010, 12:56
				von Hucky
				Deswegen ja auch "ggf." - natürlich für jeden erkennbar, dass auf Aufwand und Nutzen in keinem gesunden Verhältnis stehen.  
 
 
VG
Hucky
 
			
					
				
				Verfasst: 14.08.2010, 13:10
				von CiceroOWL
				0,27 Cent, grins da lacht ja jedes Sozialgericht bei dem Widerspruch, hat nämlich keine Streitwert.
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.09.2010, 20:00
				von Meraviglia
				Ich denke auch, dass da der Arbeitgeber wohl 1 Tag anders gemeldet hat?!
Ansonsten einfach kurz bei der Kasse anrufen und nachfragen!