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TK stellt ambulanten Wahltarif "TK Privat" ein

Verfasst: 13.08.2010, 14:30
von leser
Wie schon in anderen Foren berichtet: "Die Techniker Krankenkasse (TK) stellt ihren ambulanten Wahltarif "TK Privat" zum Ende des Jahres ein - er ist der Kasse viel zu teuer gekommen."
http://www.sueddeutsche.de/geld/technik ... n-1.987474

Das war wohl absehbar. Die kostspieligen Wahltarife lohnen sich einfach nicht für die GKV, die i.d.R. nur den Vorteil in der 3 jährigen Bindungswirkung haben. Demgegenüber werden die Tarife aber gerade von den Versicherten in Anspruch genommen, die sie auch tatsächlich nutzen. Um ihn kostendeckend anzubieten, wäre er gleich zu teuer. Die PKV kann hier anders kalkulieren und sich auf der Spielwiese der Zusatzversicherungen anders austoben. In dieser "Marktaufteilung" könnte sich die Zukunft abspielen, es sei denn, Rösler kommt wieder auf ein paar Ideen, die "guten Risiken" aus der Vollversicherung für die PKV "freizugeben" und mit 50 kommen sie wieder "angebettelt" und wollen zurück in die GKV...

TK Wahltarif

Verfasst: 22.08.2010, 00:18
von zahnfee
Erlischt dann auch die 3-jährige Bindungsfrist an die TK? Kann ich dann am 01.01.2011 eine neue Kasse wählen?
Gruß
Zahnfee

Verfasst: 27.08.2010, 09:59
von Lohnbuchhalter
ich geh mal davon aus, das hiermit dann die 3-jährige Bindungsfrist erlischt, da die Versicherten ja dann keinen Wahltarif mehr haben.

Kam die Entscheidung, dass dieser Tarif aufgelöst wird von der Techniker Krankenkasse selbst oder vom BVA?
Ich denke da wird es doch noch jede menge andere Tarife geben welche sich nicht wirklich rechnen und eigentlich auch aufgelöst werden müßten.

Wie sind eigentlich die Erfahrungen bei den Selbstbehalttarifen und den Beitragsrückerstattungstarifen, rechnen die sich?

Danke,
Der Lohnbuchhalter

Verfasst: 07.09.2010, 01:13
von leser
Ich gehe davon aus, dass die TK den Tarif geschlossen hat. Warum sollte das BVA da eingreifen?

Wenn sich die Tarife nicht lohnen, werden die Kassen sie über kurz oder lang auch schließen. Die Kassen rechnen schon kaufmännisch, auch wenn die Handlungsfreiheit durch den Gesetzgeber eingeschränkt ist (und demnächst vermutlich weiter stark eingeschränkt wird).

Bei den Selbstbehalt- oder Rückzahlungstarifen geht es ja in der Regel darum, kündigungsgefährdete Personen mit gutem Risiko an die Kasse zu binden. Das mit dem Deckungsbeitrag ist so eine Sache, wenn ich noch zusätzlich Geld "ausschütte", da kann es mit dem positiven Effekt auch schnell dahin sein. Versicherungsmathematik ist für die GKV, ohne Risikoselektion wie in der PKV, nicht so einfach. :wink: