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Beitragsermittlung aus Einkünften vor freiwilliger Versicher

Verfasst: 05.10.2010, 11:16
von freelancer44
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war Anfang 2009 Student, dann zeitweise arbeitslos und ab September als Freiberufler freiwillig in der GKV versichert. Nun habe ich in den ersten drei Quartalen des Jahres einige Aufträge im Bereich Grafik/ Medien gehabt und in Rechnung gestellt (Kleinunternehmerregelung). Das auch pflichtgemäß in der Steuererklärung angegeben. Nun muss ich den Steuerbescheid der KV vorlegen und habe die Befürchtung, dass die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit des gesamten Jahres 2009 auf die letzten 3 Monate freiwilliger Versicherung angerechnet werden.

Womit ich bei Beitragsvorauszahlungen lande, die niemals meinem zukünftigen Einkommen als Freiberufler entsprechen.

Dazu habe ich gelesen, dass die Anpassung der Beiträge oft nur zukünftig und nicht rückwirkend gemacht werden. Ich würde dann bis zu nächsten Steuerbescheid tausende Euro unwiederbringlich zuviel bezahlen.

Kann ich meiner Krankenkasse irgendwie melden, welcher Anteil der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit auf dem Steuerbescheid aus der Zeit kamen, zu der ich als Student oder über das Arbeitsamt krankenversichert war?

Verfasst: 06.10.2010, 12:17
von Bully
Hallo,

paar Fragen vorweg

was hast du als berufl.Tätigkeit bei der GKV angegeben

war es immer die gleiche GKV,oder in der Zeit der freiwilligen VS mal gewechselt

welche GKV

danach antwort

Verfasst: 06.10.2010, 12:26
von freelancer44
Hallo,

als Tätigkeit hab ich freiberufliche journalistische Tätigkeit angegeben.
Ja, ich war durchgängig bei der TK versichert.

Verfasst: 06.10.2010, 12:58
von Bully
freelancer44 hat geschrieben:Hallo,

als Tätigkeit hab ich freiberufliche journalistische Tätigkeit angegeben.
und da hat es nicht bei dem MA Deiner Tk "klick" gemacht,
er hätte an die KSK verweisen müssen,


www.Künstlersozialkasse.de

Aufgrund Deiner angegebenen Tätigkeit gehörst Du
in der Künstlersozialkasse,da es eine Pflichtversicherung ist, ist diese auch vorrangig.
Da im Antrag schon Deine Tätigkeit eindeutig ersichtlich war, hast Du ein Anrecht auf Teilerstattung ( Differenz aus TK / KSK ) Deiner gezahlten Beiträge.

http://freiberufliche-journalisten.suit ... lkasse_ksk

es sollten schnellstens die Unterlagen der KSK angefordert werden