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Versicherungschaos gepaart mit nicht nachgedacht

Verfasst: 12.10.2010, 11:06
von Winterblues
Hallo ihr lieben, haben nun schon einige Berichte gelesen doch bin noch nicht zur Lösung gekommen.

Also wir haben folgende Situation:

Ich bin 25, habe mich vor ca 1/2 Jahr selbstständig gemacht (Existenzgründung arbeitsamt). Dies geschah aus dem Antrieb etwas machen zu wollen, da ich keinen festen Job fand. Aber ich wollte unbedingt arbeiten.
Nun ist es so, dass ich sehr voreillig war und eine PKV abgeschlossen habe. :?
Ich überlege nun mein altes Ziel zu verfolgen und studieren zu gehen. Das Gewerbe würde ich abmelden bzw. nun als Nebengewerbe / Kleingewerbe führen (Einkommen im Monat ca. 320 €) Kann ich in die GKV zurück??? Wenn ja wie??? :roll:

Verfasst: 13.10.2010, 11:48
von Winterblues
Kann mir keiner helfen????

Verfasst: 13.10.2010, 19:17
von Krankenkassenfee
Hallo,

hast Du schon mal studiert? Wenn ja, wie warst Du denn da versichert?

Wenn Du vorher als Studentin in der GKV warst, Studium aufgegeben hast, dann PKV warst und noch keine 14 Fachsemester voll hast - dann wirst Du mit Aufnahme des neuen Studiums (UNI,FH) wieder versicherungspflichtig als Studentin und bist wieder in der GKV. Die GKV stellt Dir dann eine Bescheinigung für die PKV aus, da hast Du dann innerhalb von 2 Monaten ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn es anders bei Dir gelagert ist, bitte Info.

Übrigens: Kannst Dir eine Kasse aussuchen :-)

LG, Fee

Verfasst: 14.10.2010, 09:10
von Winterblues
Hey lieben Dank für deine Hilfe...

Nein ich war zuvor noch nie Student. würde mich das erstemal einschreiben. Ich habe Abi gemacht, dann ne Ausbildung, dann gearbeitet, dann wurde ich weg rationalisiert, kurz arbeitssuchen, selbstständig... und nun sind wir im Jetzt.

Wenn ich mich einschreibe, kann ich dann immer frei wählen???

LG

Verfasst: 14.10.2010, 19:05
von Krankenkassenfee
Hallo,

ja, wenn Du Dich einschreibst tritt Versicherungspflicht als Studentin ein und Du kannst eine Kasse aussuchen.
Musst aber ordentliche Studierende sein. Das heißt: Eingeschrieben an der Uni, und nicht hauptberuflich selbständig tätig, unter 20 Stunden in einer mögichen Beschäftigung.

LG, Fee

P.S. Geh einfach bei einer Kasse Deiner Wahl vorbei und klär das persönlich

Verfasst: 16.10.2010, 14:10
von zost
... zu schnell gewesen...