Krankengeldanspruch-Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation
Verfasst: 12.10.2010, 15:35
Während einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation /Weiterbildung erhalte ich Übergangsgeld.
Wird dieses Übergangsgeld bei einer beruflichen Rehabilitation auf meinen maximalen Krankengeldanspruch von 78 Wochen angerechnet?
Wie ich die Sozialgesetzgebung verstanden habe, werden Zeiten, für die kein Anspruch auf gesetzl. Krankengeld besteht, nicht auf die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen Krankengeld angerechnet.
§ 48 Abs. 3 SGB V
Und an einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation kann ich nur Teilnehmen, wenn ich arbeitsfähig bin.
Liegt hier ein Unterschied zwischen dem Übergangsgeld, dass während einer medizinischen Rehabilitation gezahlt wird und dem Übergangsgeld bei einer beruflichen Rehabiliation?
Viele Grüsse - charles1
Wird dieses Übergangsgeld bei einer beruflichen Rehabilitation auf meinen maximalen Krankengeldanspruch von 78 Wochen angerechnet?
Wie ich die Sozialgesetzgebung verstanden habe, werden Zeiten, für die kein Anspruch auf gesetzl. Krankengeld besteht, nicht auf die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen Krankengeld angerechnet.
§ 48 Abs. 3 SGB V
Und an einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation kann ich nur Teilnehmen, wenn ich arbeitsfähig bin.
Liegt hier ein Unterschied zwischen dem Übergangsgeld, dass während einer medizinischen Rehabilitation gezahlt wird und dem Übergangsgeld bei einer beruflichen Rehabiliation?
Viele Grüsse - charles1