Berechnung der Gehaltsgrenze bei Familienversicherung
Verfasst: 21.10.2010, 09:56
Hallo,
es gibt zwar schon unzählige Beiträge zu diesem Thema, habe aber doch noch eine Frage zur konkreten Berechnung.
Bin seit 1. Juli als Werkstudent beschäftigt, werde bis zum Jahresende über die Grenze von 6*360€ + 920 € = 3080 € kommen. Nun hat mir die Barmer, über die ich über meine Mutter familienversichert bin, mitgeteilt, dass ich mich wohl für das ganze Jahr studentisch krankenversichern muss.
Daher meine Frage: Nach allem, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, muss ich mich doch nur für die Monate, in denen ich über der Einkommensgrenze komme (bei mir dann wohl 3080€/6 = 513 €), selbst versichern, in den anderen Monaten bin ich ja hoffentlich noch mitversichert.
Habe leider nirgends schriftliche Regelungen dazu gefunden, wie dieser Betrag genau berechnet wird. Gibt es dass irgendwo in Gesetzes- oder Verordnungsform oder liegt das allein im Ermessen der Krankenkassen?
Vielen Dank für eure Hilfe
es gibt zwar schon unzählige Beiträge zu diesem Thema, habe aber doch noch eine Frage zur konkreten Berechnung.
Bin seit 1. Juli als Werkstudent beschäftigt, werde bis zum Jahresende über die Grenze von 6*360€ + 920 € = 3080 € kommen. Nun hat mir die Barmer, über die ich über meine Mutter familienversichert bin, mitgeteilt, dass ich mich wohl für das ganze Jahr studentisch krankenversichern muss.
Daher meine Frage: Nach allem, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, muss ich mich doch nur für die Monate, in denen ich über der Einkommensgrenze komme (bei mir dann wohl 3080€/6 = 513 €), selbst versichern, in den anderen Monaten bin ich ja hoffentlich noch mitversichert.
Habe leider nirgends schriftliche Regelungen dazu gefunden, wie dieser Betrag genau berechnet wird. Gibt es dass irgendwo in Gesetzes- oder Verordnungsform oder liegt das allein im Ermessen der Krankenkassen?
Vielen Dank für eure Hilfe