Seite 1 von 1

Gründungszuschuss + Teilzeitjob - KV-Beitrag?

Verfasst: 08.11.2010, 11:53
von FrankiLi
Hallo zusammen,

und danke für dieses tolle Forum.

Ich war bisher angestellt. Meine Frau (Hausfrau mit Nebenjob unter 360,-) und meine Kinder sind über mich familienversichert. Ich bin seit 2 Monaten freigestellt und "quasi" arbeitslos (Freistellung ohne Gehaltszahlung wg. Insolvenz, Spezialfall) und bekomme ALG1.

Ich erwäge, mich selbständig zu machen und den Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich würde ich ggf. einen Teilzeitjob als Angestellter annehmen.

Seitens Arbeitsamt ist der Teilzeitjob nicht schädlich für den Gründungszuschuss, solange die selbständige Tätigkeit von der Stundenanzahl her überwiegt. In diesem Fall sei der Teilzeitjob ein Nebenberuf.

>> Frage: Die Stundenanzahl der selbständigen Tätigkeit überwiegt doch IMMER, oder? Ich meine, ich könnte doch rund um die Uhr selbständig arbeiten, wer kontrolliert das? Oder gibt es eine Deckelung, quasi eine Stunden-pro-Woche-Obergrenze für "Arbeiten in der Summe"?

Die Krankenkasse hingegen sagt, dass die Teilzeittätigkeit bei mehr als 18 Wochenstunden zum Hauptberuf wird und damit der KV-Beitrag dann bezahlt ist.

>> Frage: Wenn ich also z.B. einen 20-Stunden-TZ-Job habe und zusätzlich 30 Stunden selbständig arbeite, erfülle ich also sowohl die Kriterien der Arbeitsagentur in Sachen Gründungszuschuss, also auch die der Krankenkasse (mehr als 18 Stunden) und muss neben dem KV-Anteil des TZ-Jobs keine weiteren KV-Beiträge bezahlen - egal, was ich monetär mit der Selbständigkeit verdiene? Und Frau und Kinder sind weiterhin über mich versichert?
(Ich glaube, dass es nicht so ist und es einen Haken gibt. Ich finde ihn nur (noch) nicht...)

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss
Frankili

Verfasst: 08.11.2010, 19:42
von Krankenkassenfee
Hallo,

wer einen Gründungszuschuß bekommt, der wird von den Krankenkassen als hauptberuflich selbständig angesehen.
Würde für Dich bedeuten, dass alle Einnahmen von Dir verbeitragt werden müssen (auch das Gehalt), und Du lediglich einen Zuschuß vom Arbeitgeber zum KV-Beitrag in Höhe des aus dem Gehalt berechneten Beitrages bekommst.

LG, Fee ... die nicht glauben kann, dass die Arbeitsagentur einen Gründungszuschúß bezahlt, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt

Verfasst: 08.11.2010, 19:55
von FrankiLi
wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt
, die aber ja schon alleine von der Stundenanzahl her nicht für den Lebensunterhalt reichen kann.
und Du lediglich einen Zuschuß vom Arbeitgeber zum KV-Beitrag in Höhe des aus dem Gehalt berechneten Beitrages bekommst.
d.h. der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag an mich (und ich bezahle den gesamten KV-Betrag)? Woher weiß der Arbeitgeber (formal), dass er für mich keine KV zahlen muss/darf, sondern die an mich zahlen muss/darf?

Vielen Dank.