Rückkehr in GKV
Verfasst: 08.11.2010, 12:21
Hallo,
ich habe ein Problem.
Ich (selbständig seit 2006) habe mich ende letzten Jahres bequatschen lassen, von der GKV in eine PKV zu wechseln. Dieser Makler ist ein windiger Typ, wie mir leider zu spät aufgegangen ist. Bei der Angabe der Vorwerkrankungen/Behandlungen hat er mir erklärt, dass nur die Behandlungen von Belang seien, die nicht abgeschlossen sind und wo das Leiden fortbesteht. Dementsprchend habe ich nur ein chronisches Problem angegeben, für das ich auch Zuschlag zahle.
Jetzt habe ich meine erste Abrechnung gemacht und mich erstmals wieder mit den Unterlagen beschäftigt. Mir ist gerade erst ein Licht aufgegangen, ich hätte wohl jeden Arztbesuch auflisten müssen aus den drei Jahre vor der Antragstellung, auch die "abgeschlossenen". Ich war nun wieder beim gleichen Arzt, weil mir nach 2 Jahren nun doch mal wieder der Rücken wehtat, wenn die PKV das prüft, dann war's das für mich.
Alternativen sind wohl Basistarif PKV für ein paar 500 Euro oder Rückkehr in GKV.
Ich habe einen Kunden, der mir schon angeboten hat, mich fest anzustellen auf Teilzeitbasis, so dass ich da wieder in die Versicherungspflicht fallen würde. Problem ist nun: muss ich meine Selbständigkeit dann ganz aufgeben oder kann ich die versicherungspflichtige Beschäftigung als Haupt- und die Selbständigkeit als Nebenerwerb fortführen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen, wie berechnet sich dann der Beitrag?
ich habe ein Problem.
Ich (selbständig seit 2006) habe mich ende letzten Jahres bequatschen lassen, von der GKV in eine PKV zu wechseln. Dieser Makler ist ein windiger Typ, wie mir leider zu spät aufgegangen ist. Bei der Angabe der Vorwerkrankungen/Behandlungen hat er mir erklärt, dass nur die Behandlungen von Belang seien, die nicht abgeschlossen sind und wo das Leiden fortbesteht. Dementsprchend habe ich nur ein chronisches Problem angegeben, für das ich auch Zuschlag zahle.
Jetzt habe ich meine erste Abrechnung gemacht und mich erstmals wieder mit den Unterlagen beschäftigt. Mir ist gerade erst ein Licht aufgegangen, ich hätte wohl jeden Arztbesuch auflisten müssen aus den drei Jahre vor der Antragstellung, auch die "abgeschlossenen". Ich war nun wieder beim gleichen Arzt, weil mir nach 2 Jahren nun doch mal wieder der Rücken wehtat, wenn die PKV das prüft, dann war's das für mich.
Alternativen sind wohl Basistarif PKV für ein paar 500 Euro oder Rückkehr in GKV.
Ich habe einen Kunden, der mir schon angeboten hat, mich fest anzustellen auf Teilzeitbasis, so dass ich da wieder in die Versicherungspflicht fallen würde. Problem ist nun: muss ich meine Selbständigkeit dann ganz aufgeben oder kann ich die versicherungspflichtige Beschäftigung als Haupt- und die Selbständigkeit als Nebenerwerb fortführen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen, wie berechnet sich dann der Beitrag?