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Selbständig und Unterhalt

Verfasst: 11.11.2010, 17:16
von Zimmermann
Da ich auf selbständiger Basis arbeite, berechnet sich mein Beitrag nach meinem Einkommen.
Darf bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages der Unterhalt
den ich von meinem EXmann erhalte mit einbezogen werden ????

Der Unterhalt wurde ja bereits Sozialversicherungspflichtig berechnet!!!

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Verfasst: 11.11.2010, 17:40
von Krankenkassenfee
Hallo,

bei Selbständigen zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt als Einkommen - auch Ehegattenunterhalt.
Kindergeld und Kindesunterhalt zählen nicht dazu.

Gerecht oder nicht - Ansichtssache.

LG, Fee