Verletztengeldzahlung auf Eis gelegt

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Moderator: Czauderna

mister t
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Verletztengeldzahlung auf Eis gelegt

Beitrag von mister t » 15.11.2010, 14:00

Hallo
Noch eine Frage zum Verhalten der Krankenkasse.
Wegen Unfall Verletzengeld bezogen,wieder gearbeitet neuer Job nach 2 Wochen ist es wegen der Verletzung nicht mehr gegangen.
BG hat Verletztengeldzahlung bejaht. Arbeitgeberkündigung zum 31.10.10.
Arbeitgeber muß keine Lohnfortzahlung zahlen wegen Vorerkrankung der selben Sache.
Habe jetzt einen Auszahlungsschein vom 14-10-15.11.10 abgeben da wurde mir vom Sachbearbeiter mitgeteilt daß noch die Bescheinigung des Arbeitgebers abgewartet wird da Befürchtungen bestehen wegen Überzahlung.
Das kann ich ja noch verstehen hat aber nichts mit der Tatsache zu tun
daß ich vom 1.11.-15.11 nicht in Arbeit stand und mir meiner Meinung nach für diesen Zeitraum die Zahlung zusteht!
Wie ist die Rechtslage und gibts einen § auf den ich hinweisen kann
danke

leser
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Beitrag von leser » 16.11.2010, 01:02

Du könntest die Kasse um einen Vorschuss bitten (§ 42 SGB I). Erst nach Eingang der Verdienstbescheinigung kann die Zahlung abschließend festgesetzt werden, allein schon wegen der Höhe der Geldleistung und nicht nur wegen der Dauer.
Die Beifügung des betreffenden Lohn-/Gehaltsnachweis (wenn September noch nicht beschäftigt, dann Oktober) ist dabei hilfreich.

mister t
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Beitrag von mister t » 17.11.2010, 07:22

Danke
Ich warte mal jetzt ab bis Ende Monat.
Bin eigentlich aber irritiert,weil ich dachte daß die KK erst den Auszahlungsschein verschickt,wenn alle Papiere vorliegen und alles berechnet ist!!?

mister t
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Beitrag von mister t » 24.11.2010, 22:04

..und wenn der Arbeitgeber,den Wisch einfach nicht fertig macht,so wie es monentan aussieht und ich bin weiter krank geschrieben.
Was kann man dann machen.Ja ich weiß vor Gericht ziehen,aber das dauert doch alles.
Unter die Brücke ziehen??
Ist der Arbeitgeber nicht in der Pflicht??

leser
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Beitrag von leser » 25.11.2010, 02:41

Ja, der Arbeitgeber ist in der Pflicht.

Versuch es mit dem Vorschuss unter Beifügung Lohn-/Gehaltsnachweis (siehe oben)

mister t
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Beitrag von mister t » 25.11.2010, 10:05

leser hat geschrieben:Ja, der Arbeitgeber ist in der Pflicht.

Versuch es mit dem Vorschuss unter Beifügung Lohn-/Gehaltsnachweis (siehe oben)

Geht leider nicht,denn der Arbeitgeber hat weder meinen Lohn überwiesen noch die Lohnabrechnung und Arbeitspapiere geschickt.
Habe Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.Aber so was dauert einige Wochen.
Aber die KK hat meinen Arbeitsvertrag,wo ja auch der Lohn drin steht.
Geht das damit nicht??

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 25.11.2010, 17:57

Hallo,

Du hast einen neuen Arbeitgeber, richtig? In diesem Fall muss er bei Arbeitunfähigkeit in den ersten 4 Wochen des Arbeitverhältnisses keine Entgeltfortzahlung leisten. Der Versicherte erhält bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit bis zum 28. Tag Kranken- bzw. Verletztengeld, ab dem 29. Tag dann Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und anschließend wieder Kranken- bzw. Entgeltfortzahlung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs.3 Entgeltfortzahlungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

MfG
ratte1

mister t
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Beitrag von mister t » 25.11.2010, 19:10

ratte1 hat geschrieben:Hallo,

Du hast einen neuen Arbeitgeber, richtig? In diesem Fall muss er bei Arbeitunfähigkeit in den ersten 4 Wochen des Arbeitverhältnisses keine Entgeltfortzahlung leisten. Der Versicherte erhält bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit bis zum 28. Tag Kranken- bzw. Verletztengeld, ab dem 29. Tag dann Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und anschließend wieder Kranken- bzw. Entgeltfortzahlung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs.3 Entgeltfortzahlungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

MfG
ratte1
Nein um das gehts eigentlich nicht!!!
Habe heute den Lohnstreifen bekommen und ihn der KK per Mail zugesandt,mal schauen ob es was bringt!!

leser
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Beitrag von leser » 26.11.2010, 01:29

mister t hat geschrieben:Aber die KK hat meinen Arbeitsvertrag,wo ja auch der Lohn drin steht. Geht das damit nicht??
Doch, damit geht das.
mister t hat geschrieben:Habe heute den Lohnstreifen bekommen und ihn der KK per Mail zugesandt
Damit sollte es möglich sein.

Hilfreich ist in jedem Fall eine Erklärung von Dir, dass Du bereit bist überzahlte Beträge zurückzuzahlen. Für die abschließende Zahlung ist die Bescheinigung des AG erforderlich. Aber dafür kannst Du ja nichts, wenn er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mit ein bisschen good-will sollte die Kasse sich daher nun einen Schubbs geben und Dir zumindest einen Abschlag/Vorschuss auszahlen können.

mister t
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Beitrag von mister t » 26.11.2010, 11:25

Mit ein bisschen good-will sollte die Kasse sich daher nun einen Schubbs geben und Dir zumindest einen Abschlag/Vorschuss auszahlen können.
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Nachdem wie die Aok,in dieser Angelegenheit agiert hat und Null Service
an den Tag,gelegt hat von wegen Aufklärung etc.
Man muß sich in Foren Rat holen.
Werde ich der Aok den Rücken kehren,wenn sich nichts tut jetzt!
Meine Frau auch (keine Familienversicherung),aber bei denen kommts ja bei dem Zulauf,die die momentan haben,auf 2 nicht an.
Denke ich mal!!

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 26.11.2010, 21:38

Für mich wäre die Frage, ob die KK überhaupt der richtige Adressat für die Forderung nach einem Vorschuss ist. Laut § 42 SGB 1 ist der Vorschuss vom zuständigen Leistungsträger zu zahlen, dieses wäre m.E. die BG.

MfG
ratte1

mister t
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Beitrag von mister t » 26.11.2010, 21:53

ratte1 hat geschrieben:Für mich wäre die Frage, ob die KK überhaupt der richtige Adressat für die Forderung nach einem Vorschuss ist. Laut § 42 SGB 1 ist der Vorschuss vom zuständigen Leistungsträger zu zahlen, dieses wäre m.E. die BG.

MfG
ratte1
..und lt.Generalauftrag ist die KK beauftragt die Leistung auszubezahlen ,zu berechnen und das ganze Procedere.
Also ME.ist die KK auch zuständig für den Vorschuß!!
Außerdem wenn die BG zuständig ist müßte mir die KK gemäß
Beratungspflicht,das mitteilen,daß ich mich drum kümmern kann!!

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 26.11.2010, 22:23

mister t hat geschrieben:... wenn die BG zuständig ist müßte mir die KK gemäß Beratungspflicht,das mitteilen,daß ich mich drum kümmern kann!!
Das sehe ich genauso.

MfG
ratte1

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Beitrag von leser » 27.11.2010, 02:40

mister t hat geschrieben:..und lt.Generalauftrag ist die KK beauftragt die Leistung auszubezahlen ,zu berechnen und das ganze Procedere.
Also ME.ist die KK auch zuständig für den Vorschuß!!
Das siehst Du völlig richtig, sie erhält dafür nämlich auch eine Verwaltungskostenerstattung von der BG.

Und ergänzend noch ein kleiner Exkurs zu
2. Ermessensentscheidung und Ermessensspielraum

Wenn unter mehreren zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Tätigwerdens ein Wahlrecht besteht, was in der jeweiligen Rechtsvorschrift durch die Begriffe "kann", "darf" oder "soll" gekennzeichnet ist, ist von einer "Ermessensentscheidung" die Rede. Der Leistungserbringer (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung) hat in diesen Fällen einen Ermessensspielraum. Er prüft, ob die beabsichtigte Entscheidung die einzig mögliche ist. Andernfalls hat der Leistungserbringer zwischen allen möglichen Entscheidungen die günstigste und sinnvollste zu treffen. Bei einer solchen Entscheidung sind die allgemeinen Rechtsgrundsätze u.a. der Verhältnismäßigkeit, des Übermaßverbots oder die Selbstbindung der Verwaltung aber auch die Belange des Leistungsberechtigten zu beachten.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... =&#hlt_ank
...folglich wäre auch eine Ermessensentscheidung durch ein Gericht überprüfbar. Nur mal so...

mister t
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Beitrag von mister t » 27.11.2010, 10:37

Ich weiß nicht ob ich mich täusche,aber ich sehe da bißchen Murks oder Schikane bei der Aok.
1.) Die Bg hat die KK angewiesen wieder Verletztengeld zu zahlen,ab 14.10.2010 und dabei den Unfalltag vom Juni angegeben.
Ich hatte mit dem Sachbearbeiter gesprochen und er meinte auf meine
Nachfrage,daß die Firma deshalb keine Lohnfortzahlung zahlen müsse.
Er aber eine Verdienstbescheinigung angefordert hat um,so habe ich es verstanden,festzustellen,ob die Firma doch gezahlt hat und es daher nicht zu Überzahlungen kommt! So weit verständlich! :lol:
Obwohl,die Personaler kennen ja auch die Gesetze und die KK zahlt auch nur was Sie muß. :roll:
2.) Als ich den Auszahlungsschein abgegeben habe war der erste Sachbearbeiter in Urlaub.
Dieser hat mir jetzt erzählt daß das Verletztengeld nach dem neuen Lohn berechnet wird,was im Prinzip erfreulich ist,da ich bei der neuen Firma ein um 300 €,höheres Gehalt hatte.
..und auf dem Auszahlungsschein,war statt Au Juni/Au ab 15.10.10? :?
Also was da die Wahrheit ist,BG kann man auch nichts machen,Anfrage stellen,Antwort dauert Monate bis zur Antwort:x
Wenn es nach Sachbearbeiter 1 geht,müßte M.E.,die aktuelle Lohnabrechnung genügen! :roll:
Auf jeden Fall z.b gestern Anruf Aok,ihr Ag hat sie abgemeldet,ich erwiderte ab 15.10 im Bezug von Vlg! Aber noch nicht ausbezahlt da Ag
keine Bescheinigung schickt,Sie wollte sich drum kümmern! :?

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