19. November 2010
Die AOK erwägt offenbar einen bundesweiten Einstieg in das Geschäft mit Zusatzversicherungen. Künftig könnten dann AOK-Versicherte Auslandsreise-Versicherungen, Zahnersatz oder Ein-Bett-Tarife im Krankenhaus direkt bei ihrer Kasse abschließen. Derzeit ist das zumeist nur in Zusammenarbeit mit einem privaten Versicherungsunternehmen möglich. In einem ersten Schritt auf diesem Weg beendete die AOK nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” (Samstagsausgabe) die bundesweite Zusammenarbeit mit dem privaten Versicherungsanbieter DKV. Die etwa 500.000 geschlossenen Verträge bleiben weiterhin gültig, ein weitere Kooperation wird es aber nicht mehr geben. Sollten die Ortskrankenkassen geschlossen in das Geschäft mit den Zusatzversicherungen drängen, könnte das den Markt umwälzen. Schon die Masse der AOK-Versicherten beschreibt das Potenzial, das hinter der Idee steckt. 23 Millionen Menschen sind Kunden bei den dreizehn AOK, rund ein Drittel der Bevölkerung. Bisher ist der Markt der Zusatzversicherungen fest in der Hand der privaten Anbieter. Diese Position könnte nun ins Wanken geraten. Modell für das Vorhaben dürfe die AOK Rheinland/Hamburg sein. Die Kasse war vor drei Jahren in das Geschäft eingestiegen und hat inzwischen rund 200.000 Policen verkauft. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Reise-Krankenversicherungen. Aber auch Zwei- und Ein-Bett-Tarife sowie Zahnersatz ist im Angebot, alles ohne vorherige Gesundheitsprüfung und zumeist günstiger als die private Konkurrenz. Eine Chefarzt-Behandlung bietet die Kasse hingegen nicht an, obwohl das möglich wäre.
Tatsächlich könnte die Entscheidung der AOK die Debatte des kommenden Jahres prägen, wenn auch nicht im Gesundheits-, sondern im Pflegebereich. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will die Finanzierung reformieren und hat bereits angekündigt, die Pflegeversicherung dazu mit einer Zusatzversicherung zu ergänzen.
Nach bisherigen Überlegungen soll das Vorhaben so ähnlich ausgestaltet werden wie der Renten-Riester. Das heißt, die Versicherten schließen mit einem privaten Anbieter eine Zusatzversicherung ab. Ein florierendes Geschäft für die Assekuranzen, auf das man auch im Pflegebereich hoffte. Wenn die AOK nun bundesweit die Möglichkeit eigener Zusatzversicherungen testet, dürfte sie auch dieses Geschäft mit im Auge haben. Das gilt vor allem, sollte die Zusatzversicherung bei der Pflege zur Pflicht werden. (dts Nachrichtenagentur)
na/dts
http://www.news-adhoc.com/aok-offenbar- ... 119104448/
Gruss
Olli77
"SZ": AOK vor Einstieg in Geschäft mit Zusatzversi
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Aha siehe dazu auch die Artikel Koexistenz statt Konkurenz und Wie gut funktioniert der Wettbewerb in der PKV in Die Krankenversicherung 11/10 .
Da wird denn exemplarisch dargestellt wie sowas funktionieren soll,z.B am Beispiel KKH - Allainz dargestellt, stellt sich nur die Frage aufgrund der gestzlichen Rahmenregelungen ob dieses denn nu so funktioniert.
Eher nicht, ist denn wohll auch ehr als Maßnahme in Hinblick auf den Gesundheitsfond und dessen Folgen zu sehen.
Gruß Cicero
Da wird denn exemplarisch dargestellt wie sowas funktionieren soll,z.B am Beispiel KKH - Allainz dargestellt, stellt sich nur die Frage aufgrund der gestzlichen Rahmenregelungen ob dieses denn nu so funktioniert.
Eher nicht, ist denn wohll auch ehr als Maßnahme in Hinblick auf den Gesundheitsfond und dessen Folgen zu sehen.
Gruß Cicero
Re: AOK vor Einstieg in Geschäft mit Zusatzversicherungen
Upps, und dann noch das dazu: »Die DKV als zweitgrößte Kasse wird ihre Beiträge im Schnitt um sechs bis sieben Prozent erhöhen, ergab eine Umfrage des Berliner "Tagesspiegels" unter den Versicherern."« http://www.handelsblatt.com/newsticker/ ... er;2692425Olli77 hat geschrieben:In einem ersten Schritt auf diesem Weg beendete die AOK nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” (Samstagsausgabe) die bundesweite Zusammenarbeit mit dem privaten Versicherungsanbieter DKV.
Hoffentlich hat sich die AOK auch gute Versicherungsmathematiker eingekauft. Nicht, dass ihnen das Geschäft nachher um die Ohren fliegt.
GKV-FinG: »Die Regelungen zu den Wahltarifen nach § 53 SGB V werden im Hinblick auf die Wahlfreiheit der Versicherten weiterentwickelt: Die Mindestbindungsfrist für die Tarife "Prämienzahlung", "Kostenerstattung" und "Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen" wird auf ein Jahr reduziert. Das Sonderkündigungsrechts bei der Erhebung oder Erhöhung von Zusatzbeiträgen bzw. Verringerung von Prämienzahlungen nach § 175 Absatz 4 Satz 5 SGB V gilt künftig auch für Teilnehmer an Wahltarifen (Ausnahme: Krankengeld). Im Hinblick auf das Verbot der Quersubventionierung und die langfristige Tragfähigkeit dieser Tarife müssen die Krankenkassen künftig mindestens alle drei Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten vorlegen.«
Bei so einer "Hausnummer" wird das wohl auch die Lobbyisten der PKV nochmal auf den Plan rufen. Das war ja das, was sie die ganze Zeit verhindern wollten und - ehrlich gesagt - das BMG ja wohl auch. Hoffentlich lohnt sich der Aufwand für die AOK, wenn dann in Kürze wieder Regelungen vom BMG nachgeschoben werden^^ AOK- (Länder-)Lobby gegen PKV-Lobby, wie das wohl weiter geht...?

Aber das "Reinreden der Länder" war ja in letzten Jahren auch nicht nur zum Vorteil der AOKn (z.B. Nachschlag für Ärzte, Rückzahlung Konvergenzklausel, usw...). Unter dem Blickwinkel, "das Gegenteil von gut ist gut gemeint"

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kann mir einer sagen wie das funktionieren könnte?
Krankenkassen sind doch Körperschaften des öffentlichen Rechts und dürfen 'keinen Gewinn' erwirtschaften, bzw. den den sie erwirtschaften müssen sie entweder in die Rücklage schieben, in Form von Beitragssenkungen an die Versicherten weitergeben oder für Leistungen ausgeben (besondere Programme, erweiterte Vorsorge, etc.) - ist das soweit korrekt?
Dürfen private Versicherungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts angeboten werden? Das wird bisher nur von Versicherungsvereinen, AG'en etc. gemacht soweit ich weiss...
Denke mir auch das es zu (wie vorher schon in einem anderen Kontext erwähnt) Querfinanzierungen kommen könnte... das z.B. ein Minus im GKV-Bereich durch ein Plus im Bereich der privaten Versicherung ausgeglichen wird.. kann mir schwer vorstellen, dass das im Sinne des Erfinders ist...
Danke schonmal für die Antworten...
Krankenkassen sind doch Körperschaften des öffentlichen Rechts und dürfen 'keinen Gewinn' erwirtschaften, bzw. den den sie erwirtschaften müssen sie entweder in die Rücklage schieben, in Form von Beitragssenkungen an die Versicherten weitergeben oder für Leistungen ausgeben (besondere Programme, erweiterte Vorsorge, etc.) - ist das soweit korrekt?
Dürfen private Versicherungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts angeboten werden? Das wird bisher nur von Versicherungsvereinen, AG'en etc. gemacht soweit ich weiss...
Denke mir auch das es zu (wie vorher schon in einem anderen Kontext erwähnt) Querfinanzierungen kommen könnte... das z.B. ein Minus im GKV-Bereich durch ein Plus im Bereich der privaten Versicherung ausgeglichen wird.. kann mir schwer vorstellen, dass das im Sinne des Erfinders ist...
Danke schonmal für die Antworten...
Es wird ja bereits praktiziert (http://www.krankenkassenforum.de/re-aus ... ght=#24050) oder ist auch schon gescheitert (http://www.krankenkassenforum.de/tk-ste ... t3980.html)Fussballer hat geschrieben:kann mir einer sagen wie das funktionieren könnte?
Körperschaften des öffentlichen Rechts, zur Zeit noch: jaFussballer hat geschrieben:Krankenkassen sind doch Körperschaften des öffentlichen Rechts und dürfen 'keinen Gewinn' erwirtschaften, bzw. den den sie erwirtschaften müssen sie entweder in die Rücklage schieben, in Form von Beitragssenkungen an die Versicherten weitergeben oder für Leistungen ausgeben (besondere Programme, erweiterte Vorsorge, etc.) - ist das soweit korrekt?

Bereits mit Einführung durch GKV-WSG gilt:
»Bei der Prämienkalkulation muss sich jeder Tarif als wirtschaftlich erweisen, Quersubventionierungen aus dem allgemeinen Haushalt der Kassen oder mehrerer Wahltarife untereinander sind nicht zulässig (§ 53 Abs. 9 SGB V). Damit bildet jeder einzelne Wahltarif auch wirtschaftlich ein Sub-System innerhalb der gesamten Solidargemeinschaft der Versicherten der Kasse.«
Ja, aber nur im Rahmen der Wahltarife nach § 53 SGB V (formal anstelle der Sach- und Dienstleistung). Beginn und Ende dieses Anspruchs ist aber unklar:Fussballer hat geschrieben:Dürfen private Versicherungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts angeboten werden?
»Hierzu ist anzumerken, dass die Grenzüberschreitung des Leistungsangebotes vom Gesetzgeber gerade gewollt ist. Dieser will durch die Einführung der Wahltarife einen Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung eröffnen und die Wettbewerbsposition der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber der privaten Krankenversicherung stärken.«
Die schöne Abhandlung dazu findest Du hier: http://www.bdi.de/allgemeine-infos/aktu ... t/135.html
Zwar vorher schon nicht erlaubt, dies soll aber nun durch die Ergänzung des § 53 in Absatz 9 ausgeschlossen werden:Fussballer hat geschrieben:das es zu (...) Querfinanzierungen kommen könnte... das z.B. ein Minus im GKV-Bereich durch ein Plus im Bereich der privaten Versicherung ausgeglichen wird..
»Das Verbot der Quersubventionierung der Wahltarife durch den allgemeinen Haushalt der Krankenkassen wird nach geltender Rechtslage von den Aufsichtsbehörden überwacht. Nach geltender Rechtslage prüfen die Aufsichtsbehörden im Rahmen der Genehmigung des Wahltarifs auch die Tragfähigkeit der von der Krankenkasse vorgenommenen Kalkulation. Der neue Satz 3 in Absatz 9 sieht darüber hinaus vor, dass künftig die Einhaltung dieses Verbots auch nach versicherungsmathematischen Grundsätzen überwacht werden soll. Deshalb sollen die Krankenkassen der zuständigen Aufsichtsbehörde künftig mindestens alle drei Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten vorlegen müssen. Die Formulierung der Vorschrift orientiert sich an der Regelung in § 17 Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV). Die Prüfung hat durch versicherungsmathematische Sachverständige (Aktuare) zu erfolgen. Bei den Änderungen der Sätze 1 und 2 in Absatz 9 handelt es sich um redaktionelle Klarstellungen im Hinblick auf das Verbot der Quersubventionierung der Wahltarife.« ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703696.pdf )
Da es gesetzlich nicht eindeutig und klar geregelt ist (z.B. Leistungsumfang), ist die Aufsicht in dieser Angelegenheit wohl auch schon 'leicht genervt', insbesondere wenn die Landesaufsicht u.U. in dieser Hinsicht für "ihre Kunden" anders agiert oder agieren könnte...
